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Aktuelles zu Hartz IV => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: a_good_heart am 21. Dezember 2020, 22:14:21
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Ganz frisch in der FNP (Frankfurter Neuen Presse) (https://www.fnp.de/ratgeber/karriere/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-au-2021-abgeschafft-elektronische-datenuebermittlung-eau-arbeitnehmer-zr-90147879.html)
(https://abload.de/img/leiteraubjvj69.gif)
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so frisch ist die Meldung jetzt auch nicht, eher schon leicht angegammelt
Außerdem wird da nichts abgeschafft, höchstens verändert in der Form
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Ist doch nichts neues.
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Ist ja auch nicht so, dass das gute Herz erstmalig damit um die Ecke käme - und eine richtigstellende Antwort erhalten hätte:
https://hartz.info/index.php?topic=124115.msg1443397#msg1443397
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Aber er hat doch extra wieder ein Bildchen zusammengebastelt.
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Schön,
das es mir offenbar doch noch gelungen ist, meinem Minusfreunde-Fanclub zu Weihnachten eine kleine Freude zu bereiten.
Allerdings bin ich nicht der Verfasser des verlinkten Artikels.
Für Kritik, Häme, Giftspritzer /-pfeile, bitte direkt an die FNP wenden:
Frankfurter Societäts-Medien GmbH
Frankenallee 71–81
60327 Frankfurt am Main
Tel: (069) 75 01-0
E-Mail: redaktion@fnp.de
(https://abload.de/img/calvinfnp3yk36.gif)
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Herr Spahn suchte bestimmt die neue Farbe des AU-Scheins raus. :grins:
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Ich finde die Bildchen lustig von guten Herz, bin also ein Plusfreund :ok:
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Das neue Verfahren ist übrigens kurz vor Inkrafttreten zurückgezogen und nun auf den Herbst 2021 verschoben worden. Begründung: Die Arztpraxen können nicht so schnell ihre Software umstellen. Neuland-Land eben ...
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Müssen dann nicht auch alle anderten (Jobcenter, AG usw.) die Software haben? :weisnich:
Wie sollen die sonst von der Krankschreibung erfahren?
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Nein. AG und andere werden nicht vom Arzt, sondern von der Krankenkasse informiert - und die haben ja bereits jetzt entsprechende Schnittstellen. Mal ganz abgesehen, dass das AG-Verfahren eh erst 2022 kommen soll.
Eben mit meinem Arzt gesprochen … der ist schwer genervt über den Rückzug, seine Software steht. Neuer "voraussichtlicher Termin" für die Einführung des Verfahrens für die Krankenkassenbescheinigung: "drittes oder viertes Quartal 2021". (Der Text in Anführungszeichen stammt aus einem Brief der KÄV, den er mir gezeigt hat.)
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Also ich wurde gestern schon mal auf dem alten Weg - gelber Schein (AU) - Krankgeschrieben.
Nein ich hatte keine Termine. Und ich finde hier diese Unterscheidung zwischen Arbeitende und Nichtarbeitenden Menschen falsch.
Wo soll denn da der Unterschied sein? Wenn eine AU medizinisch angeraten ist, soll sie auch so ausgestellt werden. Unabhängig davon,
ob man Berufstätig oder Arbeitslos ist.
Denn auch über AUs - die nichts über die Erkrankung aussagen - kann dem Jobcenter etwas über den allgemeinen Gesundheitszustand des
"Kunden" mitgeteilt werden. Häufige AUs ohne Termin entschuldigen vielleicht leichter eine AU bei einem Termin?
Oder erhöhen das Verständnis dafür.
Noch eine Verständnisfrage:
Wie läuft das neue Verfahren denn genau ab?
Jobcenter sind heute schon nicht in der Lage eine AU einem Sachbearbeiter ohne BG-Nr. zuzuweisen.
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Dafür ist der Hilfebedürftige zuständig. Er schickts zum JC und schreibt da natürlich seine BG Nummer drauf. Genau wie bei allem Anderen was er dem JC schicken/Faxen/mailen will.
Ein Arzt und auch alle anderen sollen selten wissen, dass man beim JC als Kunde gelistet ist
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Wie soll das denn bei dem neuen System gehen, wenn ich als Leistungsbezieher keine AU mehr in die Finger bekomme?
Darum geht es doch. Das man bei dem "gelben Schein" eine Begleitschreiben anfügen musste ist klar. Aber wie soll dies nach dem neuen System
Funktionieren?
Muß man dann trotzdem das JC anschreiben und darauf hinweisen, das man eine digitale AU hat, damit die sie sich dann von Krankenkasse ziehen?
Daß meinte ich....
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Wenn auch das AG-Verfahren greift (frühestens ab 2022), werden die entsprechenden Mitteilungen durch die Krankenkasse weitergeleitet.
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Und Du meinst, die JCs können das dann ohne BG-Nr. dem einzelnen zuweisen?
Na, da habe ich aber so meine Zweifel.
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Mit dem Namen und der Anschrift klappt es ja auch :grins:
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Keine Sorge, der Leistungsträger kann die AU-Bescheinigung auch ohne BG-Nr. eindeutig zuordnen ...