Zitat von: Sheherazade am 12. Juli 2026, 17:48:33Zitat von: Pedja220 am 12. Juli 2026, 17:40:47Die Unterlagen habe ich schon längst eingereichtDas, was du da eingereicht hast, ist die PLANUNG, wann und wie oft die Kinder bei dir sind. Nach dieser Planung bekommst du Geld für diese Zeiten. Aber da Kinder keine Roboter sind, kann immer mal was dazwischen kommen und die Zeiten ändern sich eventuell.
Am Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraumes musst du eine Bestätigung einreichen, wann die Kinder tatsächlich bei dir waren. Dann wird sozusagen abgerechnet, ggf. bekommst du eine Erstattung (wenn die Kinder öfter oder länger als geplant bei dir waren) oder du musst was erstatten (wenn die Kinder weniger oder kürzer bei dir waren als geplant).
Hast du es jetzt verstanden?
Zitat von: Pedja220 am 12. Juli 2026, 17:40:47Die Unterlagen habe ich schon längst eingereichtDas, was du da eingereicht hast, ist die PLANUNG, wann und wie oft die Kinder bei dir sind. Nach dieser Planung bekommst du Geld für diese Zeiten. Aber da Kinder keine Roboter sind, kann immer mal was dazwischen kommen und die Zeiten ändern sich eventuell.
Zitat von: Sheherazade am 12. Juli 2026, 09:09:39Zitat von: Pedja220 am 11. Juli 2026, 19:29:21und wann die Kinder bei mir sind.
Dann liegt es an der temporären Bedarfsgemeinschaft.
Das Jobcenter bewilligt Bürgergeld oft vorläufig, wenn die genaue Aufteilung der Tage bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft noch unklar ist. Der Bescheid dient zur Existenzsicherung. Nach Ablauf des Zeitraums wird der Fall abschließend geprüft und endgültig berechnet. Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn sich ein Kind tageweise bei einem getrennt lebenden Elternteil aufhält. Für diese Aufenthaltstage hat das Kind dort Anspruch auf anteiliges Bürgergeld. Das Jobcenter wählt den vorläufigen Weg, weil die tatsächlichen Umgangstage oft schwanken und erst im Nachhinein exakt feststehen.
Berechnung: Das Jobcenter zahlt zunächst einen geschätzten Betrag.
Nachzahlung oder Rückforderung: Nach dem Bewilligungszeitraum reichen Sie alle Nachweise über die tatsächlichen Besuchstage ein. Das Jobcenter rechnet jeden Tag einzeln ab. Es kommt entweder zu einer Nachzahlung oder das Jobcenter fordert zu viel gezahltes Geld zurück.
Zitat von: Thomas69 am 11. Juli 2026, 21:31:37Dafür sind Milliarden vorhanden, nur für Investitionen in Deutschland nicht.