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#1
Solange du in deinem Midijob arbeitest und keine Sozialleistungen beziehst, musst du diese Doppelmiete komplett aus eigener Tasche (Ersparnissen) zahlen. Das Jobcenter übernimmt niemals rückwirkend Kosten für eine Zeit, in der du noch gar kein Bürgergeld beantragt hast oder noch in der alten Stadt gewohnt hast.

Wenn du den Antrag beim neuen Jobcenter vor dem Umzug stellst, die Notwendigkeit der Doppelmiete nachweisen (z.B. wegen Kündigungsfristen) und das Amt dem Umzug vorab schriftlich zugestimmt hat. Nur dann werden Doppelmieten in Ausnahmefällen übernommen.

Es stimmt zwar, dass du den Job für den neuen Wohnort ohnehin aufgeben musst. Für den neuen Vermieter macht es im Bewerbungsverfahren aber einen gigantischen Unterschied, welchen Status du im Moment der Unterschrift hast.
Du legst dem Vermieter deine letzten drei Gehaltsabrechnungen des Midijobs vor. Für viele Vermieter zählt im bürokratischen Prozess nur der Ist-Zustand. Du gilst im System als "erwerbstätig". Das du bald kündigst, musst (und solltest) du dem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung nicht auf die Nase binden. Die Chancen auf die Wohnung sind damit deutlich höher, als wenn du sich als "zukünftiger Bürgergeld-Empfänger" vorstellst.
#2
Zitat von: Sheherazade am 12. Juli 2026, 17:48:33
Zitat von: Pedja220 am 12. Juli 2026, 17:40:47Die Unterlagen habe ich schon längst eingereicht
Das, was du da eingereicht hast, ist die PLANUNG, wann und wie oft die Kinder bei dir sind. Nach dieser Planung bekommst du Geld für diese Zeiten. Aber da Kinder keine Roboter sind, kann immer mal was dazwischen kommen und die Zeiten ändern sich eventuell.

Am Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraumes musst du eine Bestätigung einreichen, wann die Kinder tatsächlich bei dir waren. Dann wird sozusagen abgerechnet, ggf. bekommst du eine Erstattung (wenn die Kinder öfter oder länger als geplant bei dir waren) oder du musst was erstatten (wenn die Kinder weniger oder kürzer bei dir waren als geplant).

Hast du es jetzt verstanden?


Ich habe es verstanden. Danke

Eine frage hätte ich noch.

Läuft das jetzt jedesmal so ab für 6 Monate oder bekomme ich irgendwann auch einen normalen Bescheid für 1 Jahr?
#3
Danke für die hilfreiche und nette Antwort.
Ich bin allerdings davon ausgegangen das die Zeit im ALG 1 Bezug mit Minijob in der Anwartschaftszeit nicht gewertet wird und die Zeit davor ist nicht relevant, da sie ja bereits durch den gerade vergangenen ALG 1 Bezug aufgebraucht wurde. Somit hätte ich ja nur die Zeit von der Umstellung auf Midijob bis zum Umzug und somit wahrscheinlich weniger als 12 Beiträge.

Das mit dem Sperrzeiten ist natürlich doof und damit haben ich fast gerechnet, auch wenn es mich natürlich gefreut hätte wenn man dies durch einfache offene Kommunikation hätte verhindern können.

Ich spiele mit dem Gedanken nach Sachsen zu ziehen und Plane auch mir demnächst ein langes Wochenende zu nehmen um mir sowohl die Gegend als auch die Leute (den die Mentalität der Menschen hier wo ich jetzt Wohne ist eben einer der Gründe warum ich mich hier nicht wohl fühle) und natürlich Wohnungen anzusehen.
Nein leider habe ich keine solche Nachweise. Da bin ich wohl leider etwas zu pragmatisch: Problem: Ich fühle mich hier nicht wohl. Lösung: 1 Ignorieren und sich innerlich kaputt machen oder 2. Umziehen, aber eventuell sollte ich mich hiermit doch noch genauer beschäftigen.

Und falls sich jetzt jemand die Frage stellt warum ich an einem Ort ziehen möchte den ich offensichtlich nicht oder kaum kenne ist hier die Erklärung wieder einfach: Thema Bezahlbarer Wohnraum. Ich bin in einer der teuersten Gegenden Deutschlands aufgewachsen, habe lange im Rheinland gewohnt aber auch hier sind die Mieten ohne gültigen WBS nicht mehr tragbar. In Sachsen sieht das ganze noch etwas anders aus und was das Finanzielle angeht ist auch hier das Bürgergeld keine Endlose Sache wenn man sich kümmert.

Deiner Erklärung entnehme ich zudem das es egal ist ob ich zuerst die Wohnung Miete und dann kündige, also einen Monat länger Arbeite und zwei Mieten bezahle oder zum Einzug in die neue Miete kündige.  Auch bringt mir das halten des Jobs vor dem Vermieter ja nichts, da ich diesen ja offensichtlich kündigen muss.
#4
Aktuelle Nachrichten / Aw: Nur noch 50 Prozent bei kl...
Letzter Beitrag von Hary - 12. Juli 2026, 21:05:06
Vielleicht hat die AfD Merz einen Posten im Vorstand versprochen so wie er sich für die Wählerstimmen der AfD ins zeug legt...  :blum:
#5
Du solltest dir erst über deine Prioritäten klar werden was DU willst. Früher war es so das man dort hinzieht wo es Arbeit gibt. Heute ist das anders. Da zieht man hin wo es erschwingliche Mieten und genug Wohnraum gibt.

Du hast das verfassungsmäßige Recht, deinen Wohnort frei zu wählen, und du darfst auch ohne Jobzusage in ein anderes Bundesland ziehen.
Da du seit August 2025 versicherungspflichtig arbeitest (zuerst mit ALG 1-Bezug, dann Midijob), hast due bis zum geplanten Umzug voraussichtlich die Anwartschaftszeit (12 Monate Beiträge in den letzten 30 Monaten) erfüllt. Bei einer Eigenkündigung droht dir jedoch eine 12-wöchige Sperrzeit beim ALG 1.

Während einer ALG-1-Sperrzeit wegen Eigenkündigung wird das Bürgergeld im Regelfall um 30 % gemindert. Zudem müsst du den Umzug gut begründen (z. B. psychische Belastung durch die WG, Unbezahlbarkeit der alten Region), damit das neue Amt die Kosten voll anerkennt.

In welches Bundesland bzw. welche Stadt soll die Reise gehen?
Hast du ärztliche oder psychologische Nachweise darüber, dass die aktuelle Wohnsituation/Stadt dich gesundheitlich belastet? (Das würde das Risiko von Sperrzeiten und Sanktionen beim Amt massiv senken).
#6
Zitat von: Pedja220 am 12. Juli 2026, 17:40:47Die Unterlagen habe ich schon längst eingereicht
Das, was du da eingereicht hast, ist die PLANUNG, wann und wie oft die Kinder bei dir sind. Nach dieser Planung bekommst du Geld für diese Zeiten. Aber da Kinder keine Roboter sind, kann immer mal was dazwischen kommen und die Zeiten ändern sich eventuell.

Am Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraumes musst du eine Bestätigung einreichen, wann die Kinder tatsächlich bei dir waren. Dann wird sozusagen abgerechnet, ggf. bekommst du eine Erstattung (wenn die Kinder öfter oder länger als geplant bei dir waren) oder du musst was erstatten (wenn die Kinder weniger oder kürzer bei dir waren als geplant).

Hast du es jetzt verstanden?
#7
Falsche Reihenfolge, man sucht erst einen neuen Job, dann eine neue Wohnung, zieht dann um und beantragt dann -falls erforderlich- Bürgergeld. Ach nee, das heißt ja jetzt Grundsicherung.
#8
Zitat von: Sheherazade am 12. Juli 2026, 09:09:39
Zitat von: Pedja220 am 11. Juli 2026, 19:29:21und wann die Kinder bei mir sind.

Dann liegt es an der temporären Bedarfsgemeinschaft.

Das Jobcenter bewilligt Bürgergeld oft vorläufig, wenn die genaue Aufteilung der Tage bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft noch unklar ist. Der Bescheid dient zur Existenzsicherung. Nach Ablauf des Zeitraums wird der Fall abschließend geprüft und endgültig berechnet. Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn sich ein Kind tageweise bei einem getrennt lebenden Elternteil aufhält. Für diese Aufenthaltstage hat das Kind dort Anspruch auf anteiliges Bürgergeld. Das Jobcenter wählt den vorläufigen Weg, weil die tatsächlichen Umgangstage oft schwanken und erst im Nachhinein exakt feststehen.
Berechnung: Das Jobcenter zahlt zunächst einen geschätzten Betrag.
Nachzahlung oder Rückforderung: Nach dem Bewilligungszeitraum reichen Sie alle Nachweise über die tatsächlichen Besuchstage ein. Das Jobcenter rechnet jeden Tag einzeln ab. Es kommt entweder zu einer Nachzahlung oder das Jobcenter fordert zu viel gezahltes Geld zurück.


Alles klar Danke.

Die Unterlagen habe ich schon längst eingereicht
#9
Hallo,

ich hoffe auf meine Frage eine sachliche Antwort zu bekommen und keine unsachlichen Vorwürfe.

zunächst einmal der Ist-Status. Ich bin derzeit Angestellter im Midijob, beziehe keine Sozialleistungen und lebe in einer WG. Bei der Firma bin ich seit August 2025 angestellt. Zunächst im Minijob mit zusätzlichen Arbeitslosengeldbezug und seit ca. 3 Monaten dann als Midijobber. Zudem habe ich einen Wohnberechtigungsschein welcher bis November diesen Jahres für das Bundesland in dem ich derzeit lebe gültig ist. In der WG ist das Verhältnis angespannt, aber nicht so sehr das ich morgen ausziehen müsste (sollte aber in Absehbarer Zeit geschehen) Der Job macht mir (meistens) Spaß, doch ist er nichts für die Ewigkeit (wird der Körper nicht ewig mit machen).

Ich bin nun seit bald einem Jahr auf Wohnungssuche, allerdings fühle ich mich in dieser Stadt in der ich derzeit lebe absolut nicht wohl und die Mieten sind absolut nicht Verhältnismäßig. Daher spiele ich nun mit dem Gedanken in ein anderes Bundesland zu ziehen in dem die Mieten günstiger sind, dafür der Arbeitsmarkt schlechter ist. Auch müsste ich dann meinen derzeitigen Job aufgeben. Ich gehe davon aus das ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte oder wenn so wenig das es sich nicht lohnen würde den Antrag dafür zu stellen. Dies würde bedeuten ich wäre sofort abhängig vom Jobcenter bzw. Bürgergeld. Und ja technisch gesehen muss ich zuerst den Antrag auf ALG 1 Stellen, allerdings wäre der Anspruch so niedrig das sofort im Anschluss auch der ALG 2 Antrag gestellt werden müsste. Selbstverständlich werde ich mir später dann an diesem Ort einen neuen Job suchen ungeachtet davon wie leicht oder schwer das sein mag. Dies wird aber erst nach dem Vorgang um den es hier geht stattfinden.

Meine Frage ist nun folgende: Wie gehe ich das ganze am besten an, also in welcher Reihenfolge? Klar kann ich eine Wohnung suchen und dem Vermieter mein Interesse bekunden, doch was dann? Kündigen, einfach umziehen und Leistungen beantragen damit das Jobcenter zahlt fühlt sich falsch an. Mit dem Jobcenter vor Ort telefonieren und dann die weiteren Schritte angehen löst bei mir die Befürchtung aus das gar keine Leistungen gezahlt werden auch nicht nach einer Sperrzeit von 3 Monaten.
Es bestünde auch die Möglichkeit die neue Wohnung zu mieten und zeitgleich einen Monat in der alten WG zu verbleiben, eben so lange wie die Kündigungsfrist für meinen derzeitigen Job ist.

Ich habe zudem keine konkrete Wohnung in Aussicht, wollte aber endlich vom täglichen durch Immoscout scrollen zu einem Plan und dann zu einer Umsetzung kommen.

Auch gehe ich davon aus das es sinnvoll ist eine Wohnung zu wählen welche sowohl preislich als auch in seiner Größe passend ist.

Ich würde mich hier sehr über eine Sachliche und Zielführende Antwort freuen.
#10
Aktuelle Nachrichten / Aw: Nur noch 50 Prozent bei kl...
Letzter Beitrag von Kopfbahnhof - 12. Juli 2026, 16:40:02
Zitat von: Thomas69 am 11. Juli 2026, 21:31:37Dafür sind Milliarden vorhanden, nur für Investitionen in Deutschland nicht.

Einfach nur noch traurig, was diese Lappen in Berlin veranstalten.
Die sind doch nur noch für diese Bettelfresse da, aber keinesfalls mehr für das eigene Land.

Wer wundert sich dann noch, wenn die AfD immer mehr Zulauf bekommt?
Alles andere hat sich mittlerweile ja unwählbar gemacht.