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#1
Einen schönen guten Abend :)

Ich habe eine Frage bzgl. einer Ablehnung zur Zusicherung einer neuen Unterkunft.

Szenario:
Ich hatte einen befristeten Mietvertrag, der am 30.09.2025 endete.
3 Monate vorher habe ich bereits nach neuen Wohnung geschaut, aber nichts gefunden.
Am 30.09.2025 hatte ich eine Besichtigung und am 01.10.2025 hatte ich den Mietvertrag vorliegen. (Allerdings in einem neuen Zuständigkeitsbereich, also nicht mehr dort, wo ich bis zum 30.09.2025 Bürgergeld erhalten habe).

Am 02.10.2025 habe ich also eine email geschickt mit der Anfrage auf Zusicherung der neuen Unterkunft.

Hier anbei die Schreiben, die ich bekommen habe:
email1:
Sehr geehrter Herr xxx,

entschuldigen Sie bitte die verzögerte Antwort. Aufgrund unserer sehr hohen Belastung durch Anträge, Post,...bleibt dies leider nicht aus.
Das 'Mietangebot' in Form des (noch nicht unterzeichneten?) Mietvertrags ging am 09.10.25 ein.
Ich beziehe mich auf die dort genannte Warmmiete in Höhe von 800,00 Euro.

Ist es Ihren vermutlich künftigen Vermietern möglich, die Nebenkostenpauschale zu beziffern? Ein Internetzugang sowie Haushaltsstrom ist normalerweise im Regelbedarf enthalten und sollte betragsmäßig - bestenfalls, sofern möglich, - auch rausgerechnet werden können.

Um eine Zusicherung zu prüfen und ggf. zu erteilen, ist die Kaltmiete unter anderem hierfür maßgebend.

Da es sich um eine kleine Wohnung handelt, gehe ich nicht von höheren Pauschalkosten als ca. 200 Euro monatlich aus.

Ist es Ihnen möglich, von dem Ehepaar xxx eine schriftliche Bezifferung der Nebenkostenpauschale zu erhalten? Alternativ können Sie - müssen Sie aber nicht (keine Verpflichtung) - auch angehängte Mietbescheinigung verwenden und um das Ausfüllen bitten.

Wenn ich von rund 200 Euro Pauschale ausgehe bei 800 Euro Warmmiete, wäre die Wohnung für 1 Person in Markelfingen leider nicht angemessen. Ich müsste die Zusicherung daher ablehnen.
Wichtig vorab: Eine Anmietung an sich kann Ihnen niemand verwehren. Im Rahmen eines möglichen Leistungsbezugs könnte in der Berechnung allerdings nur die angemessene Kaltmiete Berücksichtigung finden. Der Rest wäre über den Regelbedarf selbst zu tragen.

email 2:
Sehr geehrter Herr xxx,

also handelt es sich bei der Wohnung um eine Ferienwohnung?
Sie haben Recht: Es gibt bei den Kosten der Unterkunft (KdU) das Mittel der (1-jährigen) Karenz. Dies betrifft aber nur bestehende Mietverhältnisse, die bei erstmaliger Antragstellung bereits bestehen.
Bei der Prüfung einer Zusicherung ( § 22 Abs. 4 SGB II) bei Zuzug in den Landkreis vor/bei Antragstellung gibt es leider keine Karenz. Man prüft ja dann bereits die Notwendigkeit des Umzugs sowie Angemessenheit der Unterkunft und trifft eine Entscheidung zur Zusicherung.

Selbst wenn ich von einer Pauschale für die Neben- und Heizkosten in Höhe von 300,00 Euro ausgehen würde, wäre die hieraus errechnete Kaltmiete auch nicht angemessen.
Eine noch viel höhere Pauschale wäre wiederum für so eine kleine 1-Zimmer-Wohnung ebenfalls nicht mehr angemessen.

Nochmal: Sie können die Wohnung selbstverständlich anmieten und dort einziehen. Allerdings werden die KdU voraussichtlich dann gedeckelt und nicht alles kann übernommen werden.
Möglicherweise finden Sie in nächster Zeit ja auch eine Arbeitsstelle, dann wäre unsere Nicht-Zusicherung sowieso nicht mehr maßgebend für Sie.

Sollten Sie das Mietverhältnis eingehen, reichen Sie bitte den von allen Personen unterzeichneten Vertrag ein.
Die Ablehnung zur Zusicherung erhalten Sie dann in Kürze.

email3:
Sehr geehrter Herr xxx,

ich wollte Ihnen noch den Antrag auf Zusicherung (blanko) zusenden sowie den Flyer mit den Angemessenheitsgrenzen.
Übrigens ist von Ihnen auch nicht mitgeteilt worden, aus welchem Grund Sie hier in den Landkreis ziehen möchten bzw. sich aufhalten. Ich habe mich sehr auf den Betrag konzentriert, aber es muss ja im Grunde auch ein (wichtiger) Grund vorhanden sein. Dieser erschließt sich mir aus dem Antrag bislang nicht.
Bislang waren Sie nachweislich beim Bodenseekreis im Bezug, bevor Sie sich hier her begeben haben.

Da also weder ein (wichtiger) Grund nachgewiesen wurde, aber vor allem die Kosten für die kleine (Ferien-)Wohnung nicht angemessen sind, wird die Zusicherung nicht erteilt.

Vorab erhalten Sie mein Schreiben hierzu; das Original ist auf dem Postweg. Sollten Sie aufgrund fehlender Anmietung der Wohnung postalisch dann dort nicht mehr erreichbar sein - was zu erwarten wäre - müssten Sie sich erst um eine postalische Erreichbarkeit und deren Mitteilung ans Jobcenter kümmern (z.B. über die AGJ Fachberatung in Singen - siehe angehängtes Schreiben).

Stand heute, habe ich keinerlei Hin- oder Nachweis, dass Sie sich tatsächlich auch in meinem Jobcenter-Landkreis aufhalten. Über den Antrag kann ich daher aktuell noch nicht entscheiden.
Bitte reichen Sie ggf. trotzdem den von beiden Parteien unterzeichneten Mietvertrag (Beginn 15.10.?) oder die Postadresse über die AGJ ein.



#2
Aktuelle Nachrichten / Aw: „Alle Bürgergeld-Leistunge...
Letzter Beitrag von Vollloser - 15. Oktober 2025, 22:34:23
Zu dem Thema haben wir hier schon eine Diskussionslinie (ab #86): https://hartz.info/index.php/topic,137360.75.html  :smile:
#3
Aktuelle Nachrichten / Bürgergeld in der Anstalt
Letzter Beitrag von 2_Gerhaard - 15. Oktober 2025, 22:27:52
Diese die Anstalt Sendung vom ZDF beschäftigt sich mit Bürgergeld:

https://www.zdf.de/video/shows/die-anstalt-104/die-anstalt-vom-7-oktober-2025-100
#4
Aktuelle Nachrichten / „Alle Bürgergeld-Leistungen zu...
Letzter Beitrag von Bimimaus5421 - 15. Oktober 2025, 22:09:12
Die Welt schreibt ,,Alle Bürgergeld-Leistungen zu streichen, ist mit Grundgesetz vereinbar", sagt der Ex-Sozialrichter der bei Cdu Linnemann Berater war ..

So läuft der Hase https://www.welt.de/politik/deutschland/article68ef335c06329773ec6726c2/rainer-schlegel-alle-buergergeld-leistungen-zu-streichen-ist-mit-grundgesetz-vereinbar-sagt-der-ex-sozialrichter.html#Comments
#5
Die Jobcenter werden immer dreister .
Das Jc möchte die Rechtsgrundlage dafür nennen das du mit deiner Ec karte Verpflichtest wärst Lebensmittel zu kaufen .
Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel
Zahlt der Jc Mitarbeiter immer mit Ec Karte ? Wohin du deine Daten sendet ist dir überlassen .Per Ec karte zu zahlen hinterlässt auch spuren Bargeld nicht !Nirgens steht das der Bürger auch der Bürgergeldempfänger mit Ec Karte zahlen muss .
Noch ist das Bargeld nicht abgeschafft . Das jc möchte das Gesetz dazu nennen wo es im Gesetz bzw Bundesgesetz blatt verabschiedet wurde
Die haben Sie nicht alle Latten am Zaun
#6
Gründe? Klar: die wollen Kosten sparen. Würde das schriftlich klarstellen dem Gericht gegenüber, dass du eben gezwungenermaßen bar bezahlt hast (man kann btw auch nicht überall mit Karte zahlen, nur mal so nebenbei), zumal das ggf je nachdem was du für Konditionen bei deiner Bank hast ja auch Kosten verursacht hätte für Einzahlungen und für Buchungen (Lastschrift durch Kartenzahlung) und das Geld hast du eben gespart weil du es dir nicht leisten kannst.
#7
Zitat von: turbulent am 15. Oktober 2025, 20:00:58Was ist denn der Sachverhalt? Deine Annahme? Also was wäre wenn?
Gibt es denn schon einen "Sachverhalt"?

Es gibt einen Sachverhalt. Sonst würde die Sache ja nicht beim Sozialgericht liegen.

Die Frage ist ja eigentlich relativ konkret: Gibt es für das Jobcenter einen Grund, sich zu beschweren, wenn Lebensmittel in bar bezahlt wurden und deshalb nicht auf dem Kontoauszug auftauchen können?
#8
Zitat von: vanite_triomphante am 15. Oktober 2025, 19:45:07Wie seht ihr den Sachverhalt hier?
Was ist denn der Sachverhalt? Deine Annahme? Also was wäre wenn?
Gibt es denn schon einen "Sachverhalt"?
#9
Hallo,

eigentlich gibt es zu diesen Thema eine Vorgeschichte, die in einem anderen Thread vor einiger Zeit besprochen wurde:

https://hartz.info/index.php/topic,136335.0.html

Das JobCenter möchte keine Leistungen erbringen, da es eine "Unterhaltsvermutung" aufstellt, nur weil ich nach einem damaligen Leben im Ausland momentan dazu gezwungen bin, vorübergehend bei meiner Mutter unterzukukommen. Meine Mutter möchte und muss keinen Unterhalt zahlen, da ich bereits 34 Jahre alt bin. Sie hat mir aufgrund eines langen Widerspruchs- und Klageverfahrens allerdings rückzahlungspflichtige Darlehen gewährt, für die allesamt Darlehensverträge bestehen und eingereicht wurden. Ansonsten wäre ich verhungert.

Nun wird diese Angelegenheit aktuell vor dem Sozialgericht verhandelt (Antrag auf  einstweilige Anordnung). In diesem laufenden Verfahren beschwerte sich das Jobcenter darüber, dass in meinen Kontoauszügen nicht genügend Zahlungen für Lebensmittel auftauchen würden. Man muss dazu aber sagen, dass es auch keinerlei Einkommen oder Zahlungseingänge in den Kontoauszügen gibt.

Die fehlenden Zahlungen für Lebensmittel liegen daran, dass meine Mutter eine ältere Rentnerin ist, die Darlehen mit Vertrag als Bar-Darlehen ausgezahlt hat, weil sie es in ihrem Alter so gewohnt ist. Dementsprechend musste ich meine Lebensmittel dann auch in BAR bezahlen. Natürlich steht eine solche Bar-Zahlung von Lebensmitteln nicht auf einem Kontoauszug.

Nun ist meine Frage an die Sachkundigen hier: Wenn das Jobcenter sich vor Gericht darüber beschwert, dass nicht genügend Lebensmittel-Zahlungen auf Kontoauszügen sind, dann könnte es sich doch jedes Mal beschweren, wenn man im Leistungsbezug irgendwo in bar bezahlt, oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Argumentation seitens des Jobcenters irgendwie Sinn ergibt. Weil es doch die Entscheidung des Individuums sein muss, ob man in bar oder mit Karte zahlt.

Wie seht ihr den Sachverhalt hier? Danke schon jetzt für die Antworten!
#10
Käme bei mir eigentlich nicht eher die Sozialhilfe in Frage anstatt das Bürgergeld... wenn ich doch schon so lange nicht mehr arbeiten gehen kann und auch (laut dieses Gutachtens von Sept. 2025) weiterhin nicht erwerbsfähig bin und der Erhalt der EM-Rente noch lange nicht entschieden ist ?
Und bei meinem Lebensgefährten 65J ist es ja so, wie ich es im anderen Tread beschrieben habe, dass auch er eigentlich nicht mehr arbeitsfähig ist, weil es ihm gesundheitlich auch nicht besser wird.