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#1
Aktuelle Nachrichten / Aw: Fast jeder zweite Bürgerge...
Letzter Beitrag von Thomas69 - 26. Juli 2026, 20:29:17
Ich wollte dem ein Chance geben aber leider auch nur eine Maßnahme der Verdummung und Verarsche. Meine Meinung über die Maßnahme hab ich auch sehr deutlich gesagt.
#2
Zitat von: frangg am 22. Juli 2026, 20:28:19
Zitat von: Denise am 22. Juli 2026, 19:37:00das hätte ich gerne gemacht aber die Unterlagen liegen bei einer Rechtsanwältin


äh.. von Kopien hast Du aber schon mal was gehört? Wieso gibst Du alle Unterlagen im Original an "eine" Rechtsanwältin?

sorry.. aber das kann ich nicht verstehen.


Ja und das wäre auch gemacht worden aber die zuständige Sekretärin hatte schon Feierabend
und so habe ich aus Zeitmangel die Unterlagen nur schnell reingereicht damit sich die Rechtsanwältin
sofort darum kümmern kann.
Ich bekomme sie ja im orginal wieder ich vertraue ihr sonst hätte ich es nicht gemacht. :smile:

liebe Grüße Herzke Denise
#3
Aktuelle Nachrichten / Aw: Fast jeder zweite Bürgerge...
Letzter Beitrag von Rotti - 26. Juli 2026, 18:57:14
Zitat von: Thomas69 am 22. Juli 2026, 07:08:01Als ich im Februar angefangen habe mit der Maßname hätte ich die ablehnen können, wollte der aber eine Chance geben. Jetzt mit den neuen Gesetzen geht das nicht mehr. Es hat schon meherere aus den Gruppen hier getroffen welche die Maßname beenden wollten.
ich kannte viele die sich damit abgefunden haben oder freiwillig dies wollten und das sind doch die besten die man will.
#4
Aktuelle Nachrichten / Arbeitslosengeld ab 50 soll nu...
Letzter Beitrag von selbiger - 26. Juli 2026, 15:31:41
Altersgruppen auf zwölf Monate zu begrenzen. Die verlängerten Ansprüche ab 50 Jahren würden bei einer Umsetzung entfallen.

https://www.gegen-hartz.de/news/iw-arbeitslosengeld-ab-50-soll-nur-noch-fuer-12-monate-gezahlt-werden

#5
Zitat von: Coktail am 26. Juli 2026, 04:09:40Mein Mitbewohner hat vor Jahren mir die Kündigung gegeben. Da ich keine Wohnung finden konnte war ich dort geduldet.
Diese Kündigung hat längst keine Rechtskraft mehr, durch die Duldung wurde der Mietvertrag unbefristet fortgesetzt.
#6
Noch einmal zum Kindergeld:
das wird bzw. wurde der BG (Familie) von der Kindergeldkasse überwiesen aber komplett als Einkommen angerechnet. In der Summe also 0 € für die BG. Im Prinzip ändert sich nichts. In Zukunft wird das Kindergeld dem Azubi zugerechnet und gleichzeitig komplett als Einkommen angerechnet. Auch wieder in der Summe 0 €.

Dann noch zum Taschengeld: das Kindergeld wurde und wird komplett als Einkommen angerechnet, stand also nie wirklich zur Verfügung, wurde eigentlich vom JC kassiert.
Der wesentliche Unterschied liegt beim Mietanteil von 200 €, der dann nicht mehr der Familie, sondern dem Azubi angerechnet wird. Diese 200 € muss dann der Azubi seinen Eltern als sein Mietanteil monatlich geben.

Meine Frage, wer das Nettogehalt festgelegt bzw. erfunden hat, ist noch nicht beantwortet. Ich vermute, dass es im Bescheid des JC erstmalig auftaucht.

Gruß hko
#7
Zitat von: Ottokar am 19. Juli 2026, 09:02:04Einfach von Heute auf Morgen ausziehen und damit ist der Vertrag beendet, geht in Deutschland nicht. Du hast einen Mietvertrag und der sieht Kündigungsfristen vor, die du einhalten musst. Sofern im Mietvertrag keine kürzere Frist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB). Ausnahme: Das untervermietete Zimmer ist (überwiegend) durch den Vermieter möbliert (d.h. Bett, Schrank usw gehören dem Vermieter), dann gilt eine Kündigungsfrist vom 15. zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB).
Wenn es sich um einen Untermietvertrag handelt kannst du unter Einhaltung dieser Frist kündigen.
Alternativ kannst du mit dem Hauptmieter auch einen Mietaufhebungsvertrag zu einem beliebigen Datum schließen, dabei gelten die og. Fristen nicht.

Hast du den Mietvertrag zusammen mit dem zweiten WG-Bewohner als Hauptmieter abgeschlossen, kann der Mietvertrag nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden, wobei die Zustimmung zu dieser Kündigung einklagbar ist. Alternativ kann der Vermieter sich bereit erklären, dich aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu entlassen (Mietaufhebungsvertrag, Umschreibung des Mietvertrages auf den verbleibenden Hauptmieter).

Bevor du irgendwas dem Sozialamt mitteilst, solltest du also klären, mit welcher Frist der Mietvertrag gekündigt werden kann und diesen nachweislich schriftlich kündigen.

Hallo Ottokar

erstmal vielen dank für die Antwort. Mein Mitbewohner hat vor Jahren mir die Kündigung gegeben. Da ich keine Wohnung finden konnte war ich dort geduldet. Das Kündigungsschreiben habe ich damals dem Sozialamt gegeben, sollte in meiner Akte liegen.
 
Ich muss jedes Jahr im August ein weiter Bewilligungsantrag stellen. Soll ich diesen vielleicht nicht stellen? Dann wird die Mietzahlung sowieso eingestellt. Ich habe kein Post Adresse mehr ansonsten wird es schwierig mit dem Schriftverkehr.

Vielen Dank im voraus
LG
#8
Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 19:26:38
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2026, 18:16:50Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.
Könnte direkt vom JC sein :smile:

Nö, der Brutto-Netto-Rechner der Sparkasse.

Zitatsolange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.

Das ist falsch. Das Einkommen (Ausbildungsentgelt und Kindergeld) des Sohnes wird nur dem Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) des Sohnes gegenübergestellt. Übersteigendes Einkommen wird maximal in Höhe des Kindergeldes den Eltern als Einkommen angerechnet.
#9
Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 19:35:32Das Kindergeld muss den Kindern in der Regel nicht direkt ausgezahlt oder gegeben werden. Es ist eine finanzielle Leistung des Staates für die Eltern, um die Kosten für das tägliche Leben, das Essen und die Kleidung der Kinder zu bezahlen. Verstehe nicht warum Kinder unter 16 über 259 Euro Taschengeld bekommen sollen? Er hat schließlich alles Zuhause umsonst ( Essen, Kleidung etc. ) + ein gutes Taschengeld.
Ich mein das auch nicht böse oder sonst was, dass Problem entsteht nur, wenn die Eltern denken das ist "unser" Kindergeld. Da bist du/ihr auch nicht die anzeigen die das so handhaben, aber so entstehen eben dann die Probleme weil die Eltern dann denken es wird einem was weggenommmen.

Es wird ja nichts weggenommen, es wird nur anders in der Familie/BG verteilt.
Ganz im Gegenteil, durch das neue Gehalt des Sohnes hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zur Verfügung.

Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 19:35:32Sein Lehrgeld ist sein Geld und steht nicht der gesamten BG zur Verfügung.
Das ist eben der Trugschluss, solange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.
#10
Zitat von: Harald53 am 25. Juli 2026, 17:25:54
Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 15:53:27Wir müssten das Kindergeld ja dann unserem Sohn abtreten.
Ja natürlich, dass steht ja normalerweise auch dem Sohn zu, traurig das ihr ihm das KINDERgeld bisher scheinbar vorenthalten habt.

Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 16:38:14Mit Beginn der Lehre hat er 950 € + 259 € + 49,30€ = 1258,30 €, davon muss er 200 € Mietanteil beitragen. Das Kindergeld wurde und wird für ihn gezahlt. Die BG, hier die Familie hat 567,30 € mehr zur Verfügung.
Gruß hko

Eben am Ende hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zu Verfügung als vorher.

Das Kindergeld muss den Kindern in der Regel nicht direkt ausgezahlt oder gegeben werden. Es ist eine finanzielle Leistung des Staates für die Eltern, um die Kosten für das tägliche Leben, das Essen und die Kleidung der Kinder zu bezahlen. Verstehe nicht warum Kinder unter 16 über 259 Euro Taschengeld bekommen sollen? Er hat schließlich alles Zuhause umsonst ( Essen, Kleidung etc. ) + ein gutes Taschengeld.
Hier geht es doch eher darum, das das JC sein Kindergeld, also die 259 Euro, bei uns als Einkommen abzieht. Wenn wir das Geld dann von der Familienkasse wiederbekommen, gleicht das doch nur die Summe des Abzuges aus. Geben wir unseren Sohn dann noch das Kindergeld, haben wir nach meiner Rechnung 257 Euro weniger.
Nebenbei muss unser Sohn auch nichts Zuhause bezahlen. Niemand sagt hier, das unser Sohn unser Leben jetzt mitfinanzieren muss. Sein Lehrgeld ist sein Geld und steht nicht der gesamten BG zur Verfügung.