Zitat von: frangg am 22. Juli 2026, 20:28:19Zitat von: Denise am 22. Juli 2026, 19:37:00das hätte ich gerne gemacht aber die Unterlagen liegen bei einer Rechtsanwältin
äh.. von Kopien hast Du aber schon mal was gehört? Wieso gibst Du alle Unterlagen im Original an "eine" Rechtsanwältin?
sorry.. aber das kann ich nicht verstehen.
Zitat von: Thomas69 am 22. Juli 2026, 07:08:01Als ich im Februar angefangen habe mit der Maßname hätte ich die ablehnen können, wollte der aber eine Chance geben. Jetzt mit den neuen Gesetzen geht das nicht mehr. Es hat schon meherere aus den Gruppen hier getroffen welche die Maßname beenden wollten.ich kannte viele die sich damit abgefunden haben oder freiwillig dies wollten und das sind doch die besten die man will.
Zitat von: Coktail am 26. Juli 2026, 04:09:40Mein Mitbewohner hat vor Jahren mir die Kündigung gegeben. Da ich keine Wohnung finden konnte war ich dort geduldet.Diese Kündigung hat längst keine Rechtskraft mehr, durch die Duldung wurde der Mietvertrag unbefristet fortgesetzt.
Zitat von: Ottokar am 19. Juli 2026, 09:02:04Einfach von Heute auf Morgen ausziehen und damit ist der Vertrag beendet, geht in Deutschland nicht. Du hast einen Mietvertrag und der sieht Kündigungsfristen vor, die du einhalten musst. Sofern im Mietvertrag keine kürzere Frist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB). Ausnahme: Das untervermietete Zimmer ist (überwiegend) durch den Vermieter möbliert (d.h. Bett, Schrank usw gehören dem Vermieter), dann gilt eine Kündigungsfrist vom 15. zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB).
Wenn es sich um einen Untermietvertrag handelt kannst du unter Einhaltung dieser Frist kündigen.
Alternativ kannst du mit dem Hauptmieter auch einen Mietaufhebungsvertrag zu einem beliebigen Datum schließen, dabei gelten die og. Fristen nicht.
Hast du den Mietvertrag zusammen mit dem zweiten WG-Bewohner als Hauptmieter abgeschlossen, kann der Mietvertrag nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden, wobei die Zustimmung zu dieser Kündigung einklagbar ist. Alternativ kann der Vermieter sich bereit erklären, dich aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu entlassen (Mietaufhebungsvertrag, Umschreibung des Mietvertrages auf den verbleibenden Hauptmieter).
Bevor du irgendwas dem Sozialamt mitteilst, solltest du also klären, mit welcher Frist der Mietvertrag gekündigt werden kann und diesen nachweislich schriftlich kündigen.
Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 19:26:38Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2026, 18:16:50Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.Könnte direkt vom JC sein![]()
Zitatsolange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.
Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 19:35:32Das Kindergeld muss den Kindern in der Regel nicht direkt ausgezahlt oder gegeben werden. Es ist eine finanzielle Leistung des Staates für die Eltern, um die Kosten für das tägliche Leben, das Essen und die Kleidung der Kinder zu bezahlen. Verstehe nicht warum Kinder unter 16 über 259 Euro Taschengeld bekommen sollen? Er hat schließlich alles Zuhause umsonst ( Essen, Kleidung etc. ) + ein gutes Taschengeld.Ich mein das auch nicht böse oder sonst was, dass Problem entsteht nur, wenn die Eltern denken das ist "unser" Kindergeld. Da bist du/ihr auch nicht die anzeigen die das so handhaben, aber so entstehen eben dann die Probleme weil die Eltern dann denken es wird einem was weggenommmen.
Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 19:35:32Sein Lehrgeld ist sein Geld und steht nicht der gesamten BG zur Verfügung.Das ist eben der Trugschluss, solange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.
Zitat von: Harald53 am 25. Juli 2026, 17:25:54Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 15:53:27Wir müssten das Kindergeld ja dann unserem Sohn abtreten.Ja natürlich, dass steht ja normalerweise auch dem Sohn zu, traurig das ihr ihm das KINDERgeld bisher scheinbar vorenthalten habt.Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 16:38:14Mit Beginn der Lehre hat er 950 € + 259 € + 49,30€ = 1258,30 €, davon muss er 200 € Mietanteil beitragen. Das Kindergeld wurde und wird für ihn gezahlt. Die BG, hier die Familie hat 567,30 € mehr zur Verfügung.
Gruß hko
Eben am Ende hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zu Verfügung als vorher.