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#1
Aktuelle Nachrichten / Vodafone-Kunden können jetzt G...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 15:43:57
Fünf Euro mehr im Monat für denselben Internetvertrag: Viele Vodafone-Kunden zahlen diesen Aufschlag seit 2023. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof die Position der Verbraucherschützer gestärkt. Mit Urteil vom 10. September 2026, Aktenzeichen C-669/24, stellt er klar, dass die europäische Telekommunikationsrichtlinie Anbietern kein eigenständiges Recht gibt, laufende Verträge einseitig zu ändern.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/vodafone-kunden-koennen-jetzt-geld-zurueckbekommnen-eugh-staerkt-verbraucherrechte
#2
Für die WUB Bescheinigung gilt eine Gebührenordnung.
In der Regel die Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).Diese Ziffer deckt eine ,,kurze Bescheinigung" oder ein ,,kurzes Zeugnis" ab.Kostenstruktur nach GOÄ-Ziffer 70.

Insofern kann oder sollte das kein Arzt oder Praxis in Abrede stellen.

Wenn das trotzdem versucht wird- dann will sich der Arzt  damit offensichtlich nicht befassen.

Da hilft dann nur - Arzt wechseln!

Oder  ggf. einen blanko Vordruck oder Verlinkung mitbringen:

Gibt es  im Internet zum Download.

  https://de.bescheinigung-aktuell.com/wegeunfahigkeitsbescheinigung-arzt/
#3
Manche Ärzte WOLLEN die WUB nicht kennen. Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (auch ,,Bett-Attest") ist keine offizielle, im Sozial- oder Vertragsarztrecht fest verankerte Kassenleistung oder Standardbescheinigung, sondern ein formloses kostenpflichtiges Zusatzattest.
Warum Ihr Arzt das Dokument oft nicht kennt oder ausstellt: Es gibt keinen standardisierten Vordruck wie bei der normalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Ärzte argumentieren oft zu Recht, dass jemand, der es schafft, in die Praxis zu kommen, rein logisch meist auch in der Lage ist, einen anderen Weg (wie zum Amt) zu bewältigen. Eine echte, dauerhafte Unfähigkeit, das Haus zu verlassen, liegt nur bei extremen Ausnahmefällen vor (z. B. bei hoch ansteckenden Infektionskrankheiten oder bettlägerigen Akutfällen).
#4
Zitat von: superMeier am Heute um 10:01:46Ja, auch ein Hausarzt kann das ausstellen.
Blöd nur, das der Arzt solch eine Bescheinigung gar nicht kennt. Und wenn du auf einen Arzt stößt, der etwas gegen Erwerbslose hat (und davon gibt es nicht wenige), bekommst du diese Bescheinigung nicht.
#5
Das JC Zahlt, soweit ich noch weis, Maximal 6 Euro für ein Attest bin mir aber nicht mehr ganz Sicher.

Wenn du eins Bekommst, würde ich dir aus eigener Erfahrung Empfehlen, es von jemanden, der sich damit auskennt, überprüfen zu lassen, um zu wissen, ob das Attest auch wirklich auf dich zutrifft bzw nichts drinn steht, das du nicht verstehst und dir Ärger mit dem JC einbringen kann.

Selbst wenn du kein Attest bekommst, schickst du eine AU Hin und teilst mit, das es unzumutbar ist, das du Krank dort erscheinst, weil du ja die Leute anstecken kannst, die dort im Gebäude sind, wenn dein FM Nicht weis, das es um deine psychisch geht.

Das JC muste das bei mir auch Akzeptieren.
#6
Am 10.9. wurde mein Bruder geschieden. Der Gegenstandswertes des Verfahrens soll 24.174 € betragen. insgesamt beträgt die Rechnung für den Anwalt 2894 €. Vor Gericht fragte die Richterin, wie hoch das Vermögen des Hauses ist. Der Anwalt wusste es nicht. Mein Bruder sagte, das habe vor drei Jahren 250.000 € gekostet. Der Betrag wurde als Grundlage zur Ermittlung des Gegenstandswertes (neben dem Nettoeinkommen der Eheleute mal 3) genommen.

Im Vordruck der Scheidungsfolgenvereinbarung (die auch dem Anwalt vorliegt) stehen die aktuellen Saldostände der zwei Darlehen für das Haus: Darlehen 1: -143.442,62. Darlehen 2: - 49. 267,75. Diese kamen bei dem Scheidungstermin aber nicht zur Sprache. Die Grunderwerbskosten des Hauses betrugen 218.000 €, die sonstige Invest. 27.433 €. In Summe: 245.433.

Vermutlich wurde der Gegenstandswert ohne die Einbeziehung der aktuellen Saldostände der beiden Darlehen ermittelt.

Kann man das noch revidieren, um weniger für die vermutlich falsch ausgestellte Rechtsanwaltsvergütungskostenrechnung bezahlen zu müssen?
#7
Zitat von: Larasahara am Heute um 00:24:51Darin wird jedoch darauf verwiesen, dass eine einfache AU nicht mehr reichen würde und ich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müsste, sollte ich den Termin nicht wahrnehmen können.

Wurdest du in dem Schreiben auch auf die Kostenübernahme für das Attest durch das Jobcenter hingewiesen?

#8
ReGa741

Zitat von: ReGa741 am 20. September 2026, 14:45:19meinen WBA schriftlich zu stellen mit sehr viel Übersichtlichkeit, zusätzlichem Anschreiben, Struktur, Klarsichtfolien, etc.
Wieso dass denn? (Klarsichtfolie ist normalerweise verpönt)
Bist du ein spezieller Fall?
ALG 2 Anträge
Der  https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligung-sgb2_ba042699.pdf enthält:
KdUH + EK
da braucht es nur noch drei Monate Kontoauszüge und falls du einer selbstständigen o. freiberuflichen Tätigkeit nachgehst noch die Anlage EKS.

MfG FN
#9
Larasahara

Zitat von: Larasahara am Heute um 00:24:51ich warte aktuell auf einen Therapieplatz, weshalb ich im Moment nicht arbeiten kann. Bisher konnte ich Krankmeldungen beim JC vorlegen.
Weiß das JC/SB das du auf einen Therapieplatz wartest?
Gibt es schon etwas vom Amtsärztlichen Dienst dazu oder überhaupt etwas?

Zitat von: Dwight Manfredi am Heute um 04:07:52Als Alternative kannst du oder der Sachbearbeiter eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit anfordern. Wenn der Ärztliche Dienst feststellt, dass du z. B. für die nächsten 6 Monate weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, hast du erst einmal Ruhe vor Vermittlungsgesprächen und Bewerbungsauflagen, behältst aber deinen Leistungsanspruch.
das ist so falsch!
Ab Antragstellung egal ob vom JC oder dir selber gilt die erwähnte Regelung da das JC davon ausgehen muss das deine Erwerbstätigkeit nicht feststeht und daher auch noch keine Verpflichtung.

Und zur Thematik noch ein Kommentar von Ottokar im Anhang!

MfG FN
#10
:offtopic: Mir und auch einem Arzt ist eine Wegeunfägkeitsbescheinigung unbekannt! SOWAS GIBT ES NICHT! (Originalaussage der Gemeinschaftspraxis von meinem Hausarzt) Er kann höchstens ein Attest ausstellen, das man einen Weg/ Reise nicht antreten kann. Das kostet aber! Eine AUB muss reichen!! :yes: