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#11
Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 18:05:50Ich muss doch noch nachfragen: brutto 1122 €, 950 € netto passt nicht zusammen.

Vergütung in Euro *:1200 €
Abrechnungszeitraum*:Monatlich
Steuerklasse *:1
Zahl der Kinderfreibeträge *:0
Bundesland (Ausbildungsort) *:Baden-Württemberg
Kirchensteuer?*:Nein
Zusatzbeitrag zur gesetzl. Krankenversicherung *:2.5 %
Kinder *:Ich bin unter 23 und kinderlos
BerechnungWert
Lohnsteuer:0,00 €
Solidaritätszuschlag:0,00 €
Kirchensteuer:0,00 €
Krankenversicherung einschließlich Zusatzbeitrag:102,60 €
Pflegeversicherung:21,60 €
Rentenversicherung:111,60 €
Arbeitslosenversicherung:15,60 €
Nettogehalt:948,60 €

Kommt also für ein Azubigehalt hin.

_____
Edit: bei 1120 Brutto kommt folgendes raus

Vergütung in Euro *:1122 €
Abrechnungszeitraum*:Monatlich
Steuerklasse *:1
Zahl der Kinderfreibeträge *:0
Bundesland (Ausbildungsort) *:Baden-Württemberg
Kirchensteuer?*:Nein
Zusatzbeitrag zur gesetzl. Krankenversicherung *:2.5 %
Kinder *:Ich bin unter 23 und kinderlos
BerechnungWert
Lohnsteuer:0,00 €
Solidaritätszuschlag:0,00 €
Kirchensteuer:0,00 €
Krankenversicherung einschließlich Zusatzbeitrag:95,93 €
Pflegeversicherung:20,20 €
Rentenversicherung:104,35 €
Arbeitslosenversicherung:14,59 €
Nettogehalt:886,94 €
#12
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2026, 18:16:50Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.
Könnte direkt vom JC sein :smile:

Bei diesem Gehalt Steuern = 0
Sozialabgaben sind in der Summe ca. 21%.
1122€ * .79 = 886,38€

Gruß hko
#13
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Juli 2026, 18:41:22Ja, so finde ich es gut.

Sie ist aufgrund ihres Einkommens nun mal schlicht nicht mehr in der BG.
Da spielt es auch keine Rolle, wenn sie noch unter 25 ist.
Danke.
#14
Ja, so finde ich es gut.

Sie ist aufgrund ihres Einkommens nun mal schlicht nicht mehr in der BG.
Da spielt es auch keine Rolle, wenn sie noch unter 25 ist.
#15
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Juli 2026, 17:59:40
Zitat von: neutralessential am 25. Juli 2026, 17:25:25Ja sie steht drin mit dem Kindergeld

Was aber eigentlich auch nicht weiter das Problem ist.
Das geht einfach auf die Eltern über, da sie die Anspruchsberechtigten sind.

Es zählt einzig und allein, ob sie noch Anspruch beim JC hätte oder nicht.

Bei 1346,50 € Netto dürfte es für sie allein locker reichen, um aus der BG raus zu sein.

Das sehe ich auch so. Würde gerne das Jobcenter darauf hinweisen.

Betreff: Ihr Schreiben vom 22.07.2026 – Aufforderung zur Mitwirkung / Weiterzahlungsantrag
Hier: Anforderung von Unterlagen bezüglich meiner Tochter Lisa-Marie
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr oben genanntes Schreiben vom 22.07.2026, mit welchem Sie im Rahmen meines Weiterzahlungsantrags Unterlagen und Kontoauszüge meiner Tochter Lisa-Marie anfordern.
Hierzu weise ich Sie höflich auf die geltende Rechtslage sowie auf Ihren eigenen aktuellen Bewilligungsbescheid hin. Wie sich aus Ihren internen Berechnungen unmissverständlich ergibt, deckt meine Tochter Lisa-Marie ihren individuellen sozialrechtlichen Bedarf vollständig aus eigenen Mitteln (Einkommen aus dualem Studium). Sie gehört somit gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II rechtlich nicht zu unserer Bedarfsgemeinschaft.
Als datenschutzrechtlich unbeteiligte Dritte unterliegt meine Tochter nicht meinen eigenen Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I. Ich besitze weder eine gesetzliche Vertretungsmacht noch eine rechtliche Handhabe oder Zugriffsberechtigung, um Einsicht in die privaten Kontodaten oder Lohnunterlagen einer eigenständigen, volljährigen Person zu verlangen oder diese an Dritte weiterzuleiten. Eine Rechtsgrundlage, nach der das Jobcenter von mir die Vorlage von Sozialdaten einer Nicht-Leistungsempfängerin fordern darf, existiert nicht.
Sollten Sie ungeachtet dessen der Ansicht sein, dass ein datenschutzrechtlich begründetes Auskunftsbegehren gegenüber meiner Tochter vorliegt, fordere ich Sie hiermit höflich auf, sich im Wege der gesetzlich vorgeschriebenen Direkterhebung gemäß § 67a Abs. 1 SGB X direkt und eigenhändig schriftlich an meine Tochter Lisa-Marie zu wenden.
Ich bitte Sie daher höflich, meinen Weiterzahlungsantrag auf Basis der für meine Bedarfsgemeinschaft relevanten und vorliegenden Unterlagen zeitnah und pflichtgemäß zu bescheiden. Die für meine minderjährige Tochter Anika-Sophie angeforderten Nachweise werde ich Ihnen fristgerecht zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
#16
Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 18:05:50Ich muss doch noch nachfragen: brutto 1122 €, 950 € netto passt nicht zusammen.

Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.
#17
Ich muss doch noch nachfragen: brutto 1122 €, 950 € netto passt nicht zusammen.
Das Brutto-Gehalt stammt wahrscheinlich vom Lehrvertrag,
das Netto-Gehalt hat doch nicht etwa das JC festgelegt???

Gruß hko
#18
Zitat von: neutralessential am 25. Juli 2026, 17:25:25Ja sie steht drin mit dem Kindergeld

Was aber eigentlich auch nicht weiter das Problem ist.
Das geht einfach auf die Eltern über, da sie die Anspruchsberechtigten sind.

Es zählt einzig und allein, ob sie noch Anspruch beim JC hätte oder nicht.

Bei 1346,50 € Netto dürfte es für sie allein locker reichen, um aus der BG raus zu sein.
#19
Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 15:53:27Wir müssten das Kindergeld ja dann unserem Sohn abtreten.
Ja natürlich, dass steht ja normalerweise auch dem Sohn zu, traurig das ihr ihm das KINDERgeld bisher scheinbar vorenthalten habt.

Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 16:38:14Mit Beginn der Lehre hat er 950 € + 259 € + 49,30€ = 1258,30 €, davon muss er 200 € Mietanteil beitragen. Das Kindergeld wurde und wird für ihn gezahlt. Die BG, hier die Familie hat 567,30 € mehr zur Verfügung.
Gruß hko

Eben am Ende hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zu Verfügung als vorher.
#20
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2026, 17:13:10
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Juli 2026, 17:02:56Wenn ich das richtig sehe, steht sie doch im Bescheid mit drinnen?

Ja, weil ihr Kindergeld vollständig auf die Eltern bzw. den Vater übertragen wird.

Ja sie steht drin mit dem Kindergeld, aber dies wird mir auch abgezogen. Die Miete gibt Sie mir immer am Anfang des Monats.