Zitat von: Ottokar am Heute um 10:10:10Das ist keine Einladung i.S.d. § 59 SGB II, also keine sanktionierbare Meldeaufforderung.Bisher hab ich zu dem Thema einen Koop, ein Angebot und die Einladung. Ist davon überhaupt irgendetwas sanktionierbar ?
ZitatFreiwillig kannst du natürlich an jeder Maßnahme teilnehmen.Nein danke
Zitat von: Ottokar am 15. Oktober 2025, 09:16:55Was genau hat deine IFK anIn der unten zitierten Einladung wird es als Coaching-Projekt benannt, vielleicht ist dass dann ihrer Meinung nach keine Maßnahme ?Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.nicht verstanden?
Lt. dem Gutachten ist dir eine Maßnahme aus med. Gründen nicht zumutbar.
ZitatEinladung zum "Durchatmen"
Sehr geehrter Herr xxx,
das Jobcenter yyy hat Sie für das Coaching-Projekt "Durchatmen" bei der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) vorgesehen.
Wir laden Sie ein zum persönlichen Kennenlernen
am: 22.10.2025 um 9:00 Uhr
in: den Räumen der DAA, xx in yy
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr zzz.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Hause zu begrüßen.