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#11
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundesregierung einigt sic...
Letzter Beitrag von Ottokar - Heute um 10:36:05
Heutzutage bilden sich offenbar immer mehr Menschen ein, das GG und die Urteile des BVerfG wären nur so eine Art Richtlinie. Traurig, dass nun schon Ex-BSG Richter so denken.
#12
Aktuelle Nachrichten / Aw: „Alle Bürgergeld-Leistunge...
Letzter Beitrag von Ottokar - Heute um 10:32:44
Was sich manche Menschen so einbilden ...
Schlegel kann diese Hürden nicht senken, denn diese Hürden hat das BVerfG vorgegeben und sie ergeben sich aus dem GG.
Um diese Hürden zu senken, müsste man zuerst das Sozialstaatsgebot im GG einschränken oder ganz streichen.
#13
Zitat von: Ottokar am Heute um 10:10:10Das ist keine Einladung i.S.d. § 59 SGB II, also keine sanktionierbare Meldeaufforderung.
Bisher hab ich zu dem Thema einen Koop, ein Angebot und die Einladung. Ist davon überhaupt irgendetwas sanktionierbar ?
ZitatFreiwillig kannst du natürlich an jeder Maßnahme teilnehmen.
Nein danke  :cool:
#14
Schon komisch, dass 19 Jahre nach dem Urteil (B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006) des BSG von JC immer noch - nachweislich falsch - behauptet wird, man benötige einen wichtigen Grund, wenn man den Wohnort und dabei auch das zuständige JC wechseln will.
Ein wichtiger Grund ist nur dann erforderlich, wenn man innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des selben JC umzieht, damit die KdUH nicht auf die bisherigen begrenzt werden.
#15
Hast du denn nachgewiesen, dass das Mietverhältnis nur befristet war und das du nach Ablauf des Mietverhältnisses obdachlos warst? Der Text liest sich so als wüsste die Sachbearbeiterin nichts davon. Mal abgesehen davon, dass eine Warmmiete von 800€ wirklich Wucher ist, wenn in dem Ort für eine Person die Bruttokaltmiete auf 391€ plus Heizkosten beschränkt ist. Hast du die Wohnung nun angemietet oder nicht? Ich kann nur die Fragen der scheinbar wirklich sehr bemühten Sachbearbeiterin lesen, nicht deine Antworten.
#16
Das JC hat dir korrekt Bürgergreld ohne Anrechnung von ALG I bewilligt.
Leider geht aus dem Bescheid von der AfA nicht hervor, ob du eine Nachzahlung erhalten hast und wie hoch die ist. Da steht nur die Gesamtsumme, die das JC gefordert und erhalten hat.
Du müsstest vom JC eine Zweitschrift der an die AfA gerichteten Erstattungsforderung erhalten haben. Daraus kann man ersehen, ob das JC bei der Erstattungsforderung den Freibetrag berücksichtigt hat oder nicht.
Im März hattest du letztmalig Einkommen aus Erwerbstätigkeit?
#17
Das ist keine Einladung i.S.d. § 59 SGB II, also keine sanktionierbare Meldeaufforderung.
Freiwillig kannst du natürlich an jeder Maßnahme teilnehmen.
#18
Ob die Ablehnung so richtig ist oder man etwas dagegen tun kann ?

Ich war ja in einer Notlage, da obdachlos und die Ablehnung wird begründet, das sie keine Notwendigkeit sehen und ich ja vorher nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich war.
#19
Aktuelle Nachrichten / Aw: „Alle Bürgergeld-Leistunge...
Letzter Beitrag von Unwissender - Heute um 09:59:42
Klar, wenn er zum Teil Arbeitgeberverbänden nahe steht ...
#20
Zitat von: Ottokar am 15. Oktober 2025, 09:16:55Was genau hat deine IFK an
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
nicht verstanden?
Lt. dem Gutachten ist dir eine Maßnahme aus med. Gründen nicht zumutbar.
In der unten zitierten Einladung wird es als Coaching-Projekt benannt, vielleicht ist dass dann ihrer Meinung nach keine Maßnahme ?  :grins: Oder wahrscheinlicher, man kanns ja mal versuchen.

ZitatEinladung zum "Durchatmen"

Sehr geehrter Herr xxx,

das Jobcenter yyy hat Sie für das Coaching-Projekt "Durchatmen" bei der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) vorgesehen.

Wir laden Sie ein zum persönlichen Kennenlernen
am: 22.10.2025 um 9:00 Uhr
in: den Räumen der DAA, xx in yy

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr zzz.

Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Hause zu begrüßen.