Neueste Beiträge

#21
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Juli 2026, 17:02:56Wenn ich das richtig sehe, steht sie doch im Bescheid mit drinnen?

Ja, weil ihr Kindergeld vollständig auf die Eltern bzw. den Vater übertragen wird.
#22
Zitat von: neutralessential am 25. Juli 2026, 14:24:45Unsere Tochter wohnt noch bei uns und ist nicht in der Bedarfsgemeinschaft.

Wenn ich das richtig sehe, steht sie doch im Bescheid mit drinnen?

Wenn sie klar kein Mitglied der BG ist, muss sie dem JC rein gar nichts vorweisen.

Sie zahlt halt ihren Anteil an der Miete, den das JC bei der BG ja wieder abzieht.
Ansonsten hat sie mit dem JC nichts zu tun, wenn sie komplett von ihrem Einkommen lebt.

Somit hat das JC von ihr auch nichts zu fordern.

Zitat von: neutralessential am 25. Juli 2026, 16:09:22Sie arbeitet bei der Stadt und macht ein duales Studium

Das allerdings könnte der Grund der Forderung vom JC sein.
Trotzdem wäre sie nicht mehr in der BG, wenn sie genug Einkommen für sich hat.
#23
Kindergeld und Mietanteil ändern sich nicht, beide Teile wurden für den Sohn bezahlt, egal auf wessen Konto, und standen ihm zur Verfügung, der Mietanteil musste für die Miete verwendet werden. Das Amt interessiert nicht, auf welches Konto überwiesen wird, es geht immer um die BG, d.h. um die Familie. Ihm standen 471 € + 200 € + 259 € - 259 € = 691 € zur Verfügung, davon musste er 200 € Mietanteil beitragen.

Mit Beginn der Lehre hat er 950 € + 259 € + 49,30€ = 1258,30 €, davon muss er 200 € Mietanteil beitragen. Das Kindergeld wurde und wird für ihn gezahlt. Die BG, hier die Familie hat 567,30 € mehr zur Verfügung.

Gruß hko
#24
Sie arbeitet bei der Stadt und macht ein duales Studium. Die verlangen zum Weiterbewilligungsantrag Ihre Kontoauszüge, Sparbücher. Sowie von meiner anderen Tochter die ist im vorletzten Abi Jahr. Kontoauszüge u.s.w. Nfg
#25
Mir geht es vor allem um das Kindergeld. Das Kindergeld geht natürlich bei uns auf das Konto. Jetzt werden bei uns aber die 259 Euro Kindergeld Anfang des Monats von der Grundsicherung als Einkommen angerechnet. Mitte des Monats wird das natürlich durch die Familienkasse wieder ausgeglichen. Das wäre dann eine Rechnung von Plus Minus 0.
Wenn das Kindergeld aber meinem Sohn komplett zusteht, wie in der Rechnung zu sehen, machen wir ja ein Minus von 259 Euro. Das ist der Teil, den ich nicht verstehe. Wir müssten das Kindergeld ja dann unserem Sohn abtreten.
Uns wird also nicht nur der Mietanteil von 200 Euro, sondern auch das Kindergeld abgerechnet
#26
Wenn deine Tochter nicht mal im Bescheid erwähnt wird, muss sie auch keine Kontoauszüge vorlegen. Werden denn welche von ihr gefordert? Wenn ja, mit welcher Begründung?
#27
Den Mietanteil ziehen die mir ab, so das meine Tochter es mir geben muss.
#28
Zahlt sie euch ihren Mietanteil oder meinst du mit Selbstversorger, dass sie ihren Regelbedarf ohne Miete deckt?
#29
Unsere Tochter wohnt noch bei uns und ist nicht in der Bedarfsgemeinschaft. Also Selbstversorger. Darf das Jobcenter Ihre Kontoauszüge sehen? Für eine Klare aussage, wäre ich dankbar. Mfg
#30
So müsste die Rechnung aussehen:

Bedarf
Regelbedarf 471 €
Sofortzuschlag 25 €
Mietanteil 200 €
Gesamtbedarf 696 €
sollte der Azubi auch eigene Versicherungen haben, können noch bis zu 30 € dazukommen

Einkommen
brutto 1122 € --> Freibetrag 734,30 €
anrechenbarer Teil des Gehalts 387,70 €
Kindergeld 259 €
Summe-Einkommen 646,70 €

Gesamtbedarf – Summe-Einkommen 49,30 €
das ist der Betrag, den das JC  noch an den Azubi zahlen muss

Gruß hko