Zitat von: Blacksun666 am 20. September 2026, 12:51:11Kurze Rückmeldung :Rückzahlung? Sollte wohl heißen Nachzahlung!!!
Wir haben eine Rückzahlung erhalten und alles läuft seinen normalen Gang. Hat ja nur 1,5 Monate gedauert.
Zitat von: Rettungsfuzzy am 19. September 2026, 20:04:27Daraufhin passierte erstmal gar nichts und in 04.2026 kam dann nur eine Anhörung wg. Überzahlung.
Zitat von: Ottokar am 19. September 2026, 09:17:12Ich verstehe deine Ausführungen so, dass es sich hier um einen sog Initiativbewerbung handelt
Zitat von: Ottokar am 19. September 2026, 09:17:12Außerhalb eines solchen Vertrages gibt es keine Rechtsgrundlage für ein JC, Informationen über die Bewerbung bei einen AG einzuholen.
Zitat von: Ottokar am 19. September 2026, 09:17:12Es gibt bei einer Initiativbewerbung keine rechtliche Grundlage für diese Forderung (Datenerhebung), das weiß auch die SB vom JC, weshalb sie da auch anruft und diese Forderung nicht schriftlich stellt.
Zitat von: Dwight Manfredi am 19. September 2026, 21:53:47Das BSG hat in zahlreichen Grundsatzurteilen (u.a. BSG, Az.: 13 RJ 35/94 oder B 14 AS 18/20 R) Folgendes klargestelltDas ist absolut richtig... aber... Wenn offiziell bekannt gegeben wird: ...du hast 1200 € Guthaben, bitte mindere deine (nächste) Miete entsprechend...
Die Frist beginnt nicht schon dann, wenn das Jobcenter die reinen Daten die Betriebskostenabrechnung erhält. Kenntnis der Tatsachen bedeutet, dass die Behörde alle Fakten positiv und zweifelsfrei kennen muss, die für die Rechtmäßigkeit der Rücknahme entscheidend sind.
Zitat von: Dwight Manfredi am 19. September 2026, 21:53:47Das BSG sagt dazu unmissverständlich Die Jahresfrist beginnt regelmäßig erst nach der gemäß § 24 SGB X durchgeführten Anhörung des Betroffenen zu laufen.Kannst du mir dazu AZ entsprechender Urteile nennen?
Zitat... habe ich die BKA ... am 30.05.2025 mit der Bitte um Kenntnisnahme/Bearbeitung an das JC weitergeleitet.D.h. also die Tatsache (hier: 1200 € zu berücksichtigendes Guthaben gem. BKA) zur Kenntnis (hier: am 30.05.2025) gegeben.