)Zitat von: Vollloser am 10. Mai 2026, 08:16:09Zitat von: Norbert_98 am 09. Mai 2026, 23:20:17Was ist den der Berufswunsch...?"
Du willst also unbedingt seinen/ihren Kooperationsplan sehen !?!![]()
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Keine Beratung hier ohne Kooperationsplan - oder wie - oder so jetzt !?!?![]()
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Zitat von: Norbert_98 am 09. Mai 2026, 23:20:17Was ist den der Berufswunsch...?"
Zitat von: anoe269 am 05. Mai 2026, 11:18:08Bewerbe mich seit längerem eigenständig, ohne Erfolg bisher.
Bekam nun eine Stelle die nicht passt (möchte kein Stapler / kran bedienen momentan)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Schreiben vom XX.XX.20XX mit dem Aktenzeichen XX‑XXX.XX:XXXXXX nehme ich fristgerecht Stellung.
Sie führen aus, dass "Angaben zu den Kosten der Unterkunft"(KdU) benötigt werden.
Genau diese Angaben zu den KdU habe ich Ihnen bereits vollständig mit den Seiten 1 und 2 der Betriebskostenabrechnung eingereicht.
Sie schreiben weiter, dass hierfür die "komplette Betriebskostenabrechnung" erforderlich sei.
Die Ihnen noch nicht vorliegenden Seiten enthalten jedoch ausschließlich Verbrauchswerte, interne Berechnungen, Diagramme sowie den CO₂‑Ausweis. Diese Seiten enthalten keine weiteren Angaben zu den Kosten der Unterkunft.
Gemäß § 60 SGB I kam ich meiner Mitwirkungspflicht nach, indem ich alle erforderlichen Unterlagen eingereicht habe.
Nach § 67a SGB X dürfen Sozialleistungsträger nur solche Daten erheben, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Darüber hinaus habe ich nach § 33 SGB X Anspruch auf eine verständliche Auskunft, und nach § 35 SGB X besteht eine Begründungspflicht der Behörde für jede Anforderung, die Auswirkungen auf meinen Leistungsanspruch hat.
Nach § 20 SGB X hat die Behörde bei der Anforderung von Unterlagen zu prüfen, welche Angaben für die Entscheidung tatsächlich erforderlich sind.
Die in den angeforderten Seiten enthaltenen Verbrauchs- und Zählerdaten stellen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 DSGVO sowie § 67 SGB X dar. Da diese Daten für die Feststellung der Kosten der Unterkunft nicht erforderlich sind, würde ich sie gemäß § 67a SGB X und § 84 SGB X unkenntlich machen.
Sollten Sie dennoch Unterlagen anfordern, die über die KdU-relevanten Angaben hinausgehen, bitte ich um die o. g. Begründung.
Mit freundlichen Grüßen