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#31
Man kan jetzt dagegen vorgehen.. wenn man pech hat dauert das und steht im Juli mit 358€ weniger da.

Oder mann sicht sich jetzt im Mai einen kleinen Job wo man die sich das Geld verdient. Das wäre eine einfach pragmatische nervenschonende Lösung!
#32
Aktuelle Nachrichten / Aw: Zwölf Milliarden Euro im J...
Letzter Beitrag von selbiger - 09. Mai 2026, 12:00:54
Zitat von: Dwight Manfredi am 09. Mai 2026, 10:39:19Vermutlich wollen sie endlich mal dem Gesundheitstourismus einen Riegel vorschieben

glaube ich nicht..eher weiterso..komme was wolle..schliesslich kann deutschland nicht aus seiner vergangenheit raus..son innerer zwang..politischer fetisch.. :weisnich:
#33
Zitat von: anoe269 am 05. Mai 2026, 11:18:08Bewerbe mich seit längerem eigenständig, ohne Erfolg bisher.

Ja dann muss doch ein Grund dahinter stecken.  Zu alt, krank, unterqualifiziert, zu hoher Lohnvorstellung und und ..?
Was ist den der Berufswunsch...?

Ohne Qualifikation ist eine Lagertätigkeit die wohl am meist vermittelte Arbeit im JC.

Wenn nur absagen kommen muss man der Ursache auf den Grund gehen. Ob mit oder ohne RfB. Spätere kommen dann mit RFB

#34
Wie wäre es parallel eine Mini Job zu suchen um die evt. entstehende Differenz dann bezahlen zu können?

#35
Danke für deine ausführliche Antwort.

Also der Umzug war ja zwingend nötig, da der Mietvertrag Ende April ausgelaufen ist.

Und jetzt aktuell stehe ich ohne Wohnung da.

Und wenn ich eine Wohnung habe die über dem angemessenen preis liegt, sagt er, ich muss den Rest selbst zahlen, egal ob der Umzug zwindend notwendig war.
#36
Ja, die Aussage Ihres Sachbearbeiters ist richtig. Die Karenzzeit (die einjährige Schonfrist für Mietkosten) bezieht sich primär auf die Wohnung, in der du zum Zeitpunkt des Erstantrags bereits gewohnt hast. Wenn du während des laufenden Bezugs umziehst, muss die neue Wohnung von Anfang an angemessen sein. Das Jobcenter übernimmt für eine neue Wohnung nur dann Kosten über der Angemessenheitsgrenze, wenn der Umzug notwendig ist und das Jobcenter die höheren Kosten vorab ausdrücklich zugesichert hat.

Zitat von: freiheit76 am 09. Mai 2026, 09:39:25Und wenn ja, wieso musste ich dann, als ich mich dort angemeldet habe, für die neue Wohnung auch selbst draufzahlen ? Dort war ich ja dann noch nicht im Leistungsbezug und es sollte ja dann die Karenzzeit gelten ?

Die Karenzzeit gemäß § 22 Abs. 1 SGB II soll verhindern, dass Menschen sofort nach dem Jobverlust ihre vertraute soziale Umgebung (die aktuelle Wohnung) verlassen müssen. Wenn du jedoch zum Zeitpunkt des Erstantrags (01.10.2025) bereits eine neue Wohnung angemietet hattest, die über den Sätzen lag, wertet das Jobcenter dies oft als eine bewusste Entscheidung für eine zu teure Unterkunft.
Die Karenzzeit greift nach der Rechtsprechung und den Richtlinien vieler Kommunen nur eingeschränkt, wenn du zeitnah zum Leistungsbeginn oder währenddessen umziehst. In diesen Fällen gilt die Regel: Eine neue Wohnung muss von vornherein angemessen sein. Hättest du zum 01.10.2025 noch in der alten (teuren) Wohnung gewohnt, hätte das Jobcenter diese Kosten im Rahmen der Karenzzeit für 12 Monate voll übernehmen müssen.

Wenn du umziehst, während du Leistungen beantragst oder beziehst, ist eine vorherige Zusicherung nötig. Ohne diese Zusicherung werden bei einem Umzug oft nur die angemessenen Kosten übernommen, selbst wenn theoretisch eine Karenzzeit liefe.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen
#37
Aktuelle Nachrichten / Aw: Zwölf Milliarden Euro im J...
Letzter Beitrag von Dwight Manfredi - 09. Mai 2026, 10:39:19
Vermutlich wollen sie endlich mal dem Gesundheitstourismus einen Riegel vorschieben und verhindern das Hunz und Kunz aus aller Welt sich hier kostenlos die Zähne machen lassen oder die Hüfte zu operieren zu Lasten der Allgemeinheit. 
#38
Zitat von: cinna am 08. Mai 2026, 13:57:29ich werde dann einen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein schicken

Vermutlich wird dann aber die Sanktionsandrohung eher bei dir sein als dein Brief beim Jobcenter.
#39
Folgende Ausgangssituation:

Ich bin beim Jobcenter in Singen seit 01.10.2025 gemeldet. Mein Mietvertrag endete zum April 2026 und seitdem bin ich auf Wohnungssuche.

Ich fragte meinen Sachbearbeiter wie es sich mit der Karenzzeit hält und der Anmietung einer Wohnung, die über dem angemessenen betrag liegt.
Seine Antwort: "da ich schon im laufenden bezug bin, zählt die Karenzzeit nicht"

Stimmt das so ?

Und wenn ja, wieso musste ich dann, als ich mich dort angemeldet habe, für die neue Wohnung auch selbst draufzahlen ? Dort war ich ja dann noch nicht im Leistungsbezug und es sollte ja dann die Karenzzeit gelten ?

PS: Wenn das noch eine Wichtigkeit hat: Ich bin mit meiner Selbstständigkeit angemeldet, die mir dort genehmigt wurde.
#40
Da der Sachverhalt weit in der Vergangenheit liegt, ist "nur" eine normale Überzahlung entstanden für den Juli 2024.
Diese darf nicht jetzt einmalig einbehalten werden, sondern muss im laufenden Leistungsbezug aufgerechnet werden. Da das Verschulden augenscheinlich beim TE liegt mit 30% des Regelsatzes.
Kürzung der KDU im Folgemonat in voller Höhe des Guthabens ist nur statthaft, wenn es im Zeitrahmen liegt, also Zufluss 06/24, Kenntnis JC 06/24, Kürzung 07/24