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#91
Ha !  DAS isses ja vielleicht !?
Wenn man da erstmal in so einer Leihfirma registriert ist, und die einem da dann irgendwann plötzlich einen Job anbieten, und man lehnt den dann ab (warum auch immer !?), könnte dann das Sanktionsregime zuschlagen - wenn die Leihfirma die Ablehnung das Arbeitsangebots da dem Jobcenter mitteilt - gemäß dieser Rand Nr. 209 vom BverfG-Urteil von 2019 - wenn dieses Jobangebot von der Leihfirma da auch vollwertig Unterhaltsdeckend wäre !?!  :scratch:  :scratch:  :teuflisch: 

@Sheherazade am 9.7.2026 um 18:10:46
Diese vermeintliche Zeitarbeitsfirma von Deinem nahen Angehörigen da, würde ich nicht Zeitarbeitsfirma nennen, sondern eher Probezeitmakler oder sowas !
Oder diese Zeitarbeitsfirma da hat eine neue Dienstleitung mit im Angebot - eine sog. Probezeitmakelung - oder so !?  :weisnich:
#92
Hilfm ir mal bitte auf die Sprünge.
Zitat von: Sharky am 09. Juli 2026, 17:44:17Der Freibetrag von 281,50€ steht fest, das habe ich jetzt schriftlich.

Freibetrag worauf?
#93
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 17:30:00Mir binnen 48 Stunden einen angemessenen Vorschuss (bar oder per Sofortüberweisung) auszuzahlen, um die akute Notlage abzuwenden.

Dann muss man erst mal die Notlage per Kontoauszüge nachweisen.
und eine 48h Forderung zu stellen...  Na viel Glück dabei.

#94
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 17:40:46Dann hast du anscheinend schon lange keinen Kontakt mehr mit einer Leihbude gehabt.

Ein naher Angehöriger vergangenes Jahr zuletzt. Auf eigenen Wunsch sogar, weil dort ein Job bei einem Konzern ausgeschrieben war, wo man unbedingt hin wollte. Hat auch umgehend geklappt, am nächsten Tag gleich den Arbeitsvertrag unterschrieben, PSA in Empfang genommen und am übernächsten Tag war 1. Einsatztag. Jeden Monat gab es pünktlich gutes Geld (gleiche Höhe wie das Stammpersonal) mit Zuschlägen und Zusatzzahlungen, regelmäßig neue Arbeitskleidung, ein ordentlich geführtes Zeitkonto und nach 9 Monaten wurde er vom Konzern übernommen.

Es sind nicht alle ZA gleich, es gibt auch richtig gute. Die legen dann aber auch Wert auf gute Mitarbeiter, die sie ihren Kunden anbieten können.
#95
Zitat von: FredFeuerstein7 am 09. Juli 2026, 18:00:56Ich wurde mich auf zum Schrotti machen.

Aber nicht vor 2030, nicht wahr, Joschua, Dagmar usw.?  :sad: 
#96
Da hat der Schrotti wahrscheinlich Auto und alle Papiere (FZBrief , Zul. teil 1+2) mitgenommen und versprochen die Kiste abzumelden und die Abmeldebescheinigung zuzusenden. Und das hat er womöglich nicht gemacht!
Oder du must die Abmeldebescheinigung suchen und finden!

Ohne die Abmeldebescheinigung oder FZBrief kannst du einpacken. Das Auto selbst fährt nach 8 jahren vieleicht in Afrika oder als Ersatzeile verkauft.

Ich wurde mich auf zum Schrotti machen. Am telefon wirst du bei dieser Klientel nicht erreichen.

Für den Zoll(Steuern) und Versicherung "lebt" das Auto noch. Und wenn du keine Papiere hast sieht es dünn aus.
und der Zoll will sein Geld..  Auch dann von dir als Erbe...

bei wirkaufendeinauto.de  ist das auch so - nach 1-2 Tagen bekommst du die Abmeldebescheinigung zugeschickt!
Un die zuviel gezahlten Steuern für jahr bekommt man zurück. und KFZ Versicherung wird auch automatische abgemeldet.!


#97
Habe meinen Tread noch einmal kurz ausgegraben, um den Stand der Dinge zu schreiben!

Habe mittlerweile den Rentenbescheid bekommen, und hatte ihn zur Prüfung an das Amt für Grundsicherung geschickt. Antwort habe ich recht zügig bekommen.
Der Freibetrag von 281,50€ steht fest, das habe ich jetzt schriftlich. Wenn ich im Oktober nun in den Ruhestand gehe, haben wir gerade mal 18€ weniger, wie im Moment.
Habe mit der Dame von der Prüfstelle telefoniert! Eine sehr nette und hilfreiche Frau, welche mir sogar noch ein paar Tipps gab, um etwas mehr zu bekommen. Allein für eine Angelegenheit würde ich monatlich 86€ mehr haben.

Bin aber nun wirklich beruhigt, und gehe positiv denkend in den Ruhestand.
#98
Zitat von: Sheherazade am 09. Juli 2026, 16:56:28Blödsinn, wir leben nicht mehr in den 80ern.

Dann hast du anscheinend schon lange keinen Kontakt mehr mit einer Leihbude gehabt.
Denn diese Praxis ist keineswegs ausgestorben.

Allerdings kann man als Angerufener jetzt ohne Konsequenzen ablehnen.

Wie es dann ein JC sieht, steht allerdings wieder auf einem anderen Blatt.

Zitat von: Sheherazade am 09. Juli 2026, 16:56:28dann so kurzfristig ohne Arbeitsvertrag und PSA zum Kunden zu schicken.

AV geht auch später in der Leihfirma. (liegt in solchen Fällen garantiert schon fertig in der Firma)

Wozu muss Mann dafür einen PSA-Test machen?  :ironie:
#99
Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 17:00:08Falls dann nicht die Bearbeitungszeit auf 12 Wochen erhöht wird ...

Das muss man dann definitiv nicht mehr akzeptieren.

Zitat von: PetraL am 09. Juli 2026, 17:00:08weil ich in den Jahren so viele so schlechte Erfahrungen mit dieser SB gesammelt habe.

Die wird aber nicht den WBA-Antrag bearbeiten, sondern die Leistung, oder ist sie aus der Leistung?

Auf die Schnelle musst eben noch anpassen:


[Dein Vorname Nachname]

[Deine Straße und Hausnummer]

[Deine PLZ und Ort]

[Deine Telefonnummer / E-Mail-Adresse]

An die Teamleitung des Jobcenters [Name des Jobcenters]

[Straße und Hausnummer des Jobcenters]

[PLZ und Ort des Jobcenters]

[Dein Wohnort], den [Aktuelles Datum]

Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nr.): [Deine BG-Nummer eintragen]

Dienstaufsichtsbeschwerde und Sachstandsbeschwerde

Hier: Verweigerung eines Vorschusses trotz unzumutbar langer Bearbeitungszeit und akuter Mittellosigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich formell Beschwerde gegen die Bearbeitung meines Antrags sowie gegen die explizite Verweigerung eines Vorschusses durch die zuständigen Sachbearbeiter(innen) ein.

Sachverhalt:
Ich habe meinen [Hauptantrag / Weiterbewilligungsantrag] bereits am [Datum der Abgabe] vollständig eingereicht. Seitdem sind [Anzahl] Wochen vergangen, ohne dass eine finale Bearbeitung oder eine Auszahlung erfolgt ist.

Da meine finanziellen Rücklagen vollständig aufgebraucht sind und das behördliche Verzögerungsverfahren meine Existenz unmittelbar bedroht (Zahlung von Miete, Lebensmitteln und Strom ist nicht mehr gewährleistet), habe ich am [Datum des Vorschuss-Gesuchs] die Auszahlung eines Vorschusses beantragt. Dies wurde mir mit Verweis auf die noch laufende Bearbeitung verweigert.

Rechtliche Würdigung:
Die Verweigerung des Vorschusses ist rechtswidrig. Gemäß § 42 SGB I besteht ein Rechtsanspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist. Die Frist von einem Monat ist hierbei längst überschritten bzw. die akute Notlage erfordert sofortiges Handeln zur Abwendung von Wohnungslosigkeit und Hunger.

Das Jobcenter ist im Rahmen der Amtspflicht zur Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums verpflichtet. Eine Verschleppung der Bearbeitung darf nicht zu Lasten meiner physischen Existenz gehen.

Ich fordere Sie daher als Teamleitung auf:

Den Sachverhalt unverzüglich zu prüfen und die Bearbeitung meines Antrags zu priorisieren.

Mir binnen 48 Stunden einen angemessenen Vorschuss (bar oder per Sofortüberweisung) auszuzahlen, um die akute Notlage abzuwenden.

Sollte ich bis zum [Datum in 2 Tagen einsetzen, z.B. 11.07.2026] keinen Zahlungseingang oder eine positive Rückmeldung verzeichnen, sehe ich mich gezwungen, unverzüglich einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

[Deine Unterschrift bei postalischer Mitteilung]

[Dein Vorname Nachname]

#100
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 16:24:48Beim nächsten Mal den WBA eben mind. 10 Wochen vorher abgeben.

Dann bleibt genug Zeit, um den aktuellen Stand abzufragen.
Falls dann nicht die Bearbeitungszeit auf 12 Wochen erhöht wird ...

Dann habe ich augenscheinlich bisher "Glück" bei den anderen SB gehabt. Nunja, ich hatte nach allem, was ich dazu bisher hier gelesen habe immer angenommen, dass für detaillierte Prüfungen und Nachfragen eben die abschließende EKS mit den echten Zahlen und den echten Belegen dient.

Zumal fast alle gestellten Nachfragen mit einem Blick in meine letzte Abschließende Anlage EKS schon erschöpfend beantwortet gewesen wären. Aber nun ja.

Vielleicht sehe ich da ja auch wirklich Gespenster, wo gar keine sind, einfach weil ich in den Jahren so viele so schlechte Erfahrungen mit dieser SB gesammelt habe. Und ich ein paar Jahre "Ruhe" hatte, während andere SB für mich zuständig waren ...  :weisnich:

Das mit der Beschwerde bei der Teamleitung will ich aber auf jeden Fall versuchen - vor ein paar Jahren konnte ja auch nur die Teamleiterin diese SB von ihrem Irrglauben abbringen.
Wäre also für Formulierungshilfe sehr dankbar.