1.) Ja, die Grundlage für den Erstattungsbescheid ist der Ablehnungsbescheid. Wenn der Ablehnungsbescheid im Widerspruchsverfahren verworfen wird, ist der Erstattungsbescheid ja automatisch hinfällig. Im keinen Fall solltest du NUR gegen den Erstattungsbescheid Widerspruch einlegen.
2.) Wie im Rechtsbehelf des Bescheides angegeben. Die Stelle welche den Bescheid erlassen hat, also dein JC bzw. Sachbearbeiter. Lass dir eine Eingangsbestätigung geben, bzw. den Empfang quitieren
3.) Ja
4.) Nein, durch eine vorläufige Entscheidung entsteht kein Vertrauensschutz....
5.) Nein, die Mahnsperren sollten nach Eingang des Widerspruchs von deinem Jobcenter gesetzt werden. Die Ratenzahlung vereinbarst du erst, nachdem über deinen Widerspruch entschieden worden ist. Sowas sollte das Amt nicht schreiben. Du bist im Widerspruchsverfahren, nach Abschluss kannst du mit dem Inkassoservice (Nummer steht auf der letzten Seite des Erstattungsbescheides) eine Ratenzahlung vereinbaren.
6.) Eine persönliche Vorsprache ist in diesem Fall eher unüblich, hier geht es um rechtliche Fragen welche besser schriftlich geklärt werden sollten. Natürlich kannst du deinen Widerspruch begründen, und entsprechende Nachweise/Belege für deine Sichtweise darlegen. Du kannst dich aber auch kurz halten. Kann beides sowohl Vor- als auch Nachteile haben ;).
Hallo IceTea, erst mal herzlichen Dank für umfangreiche, unaufgeregte und fundierte Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen

1) ok, das hatte ich auch nicht vor. Wollte es eigentlich so machen, dass ich gegen den Erstattungsbescheid auch noch zusätzlich einen Widerspruch einreiche sicherheitshalber. Was meinst Du hat das Sinn oder reicht ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid aus?
5) ok gut zu wissen. Ich hätte jetzt von mir aus noch folgendes gemacht und das Inkasso Unternehmen per Mail informiert, das ich Widerspruch gegen den Bescheid angemeldet habe. Und dazu eine Kopie der Eingangsbestätigung des Job Centers mit dran gehangen. Es stand unter dem Erstattungsbescheid auch noch ein Satz mit drunter, dass wenn man einfach nicht zahlt, sich damit eventuelle Ratenzahlungen "verbaut". Aber ich denke mal, das ist nur ein dezentes Druckmittel einen zur Zahlungsbereitschaft zu drängen. Im Übrigen steht da nirgends geschrieben, dass ein Widerspruch keinen Aufschub der Zahlung bewirkt. Also so dreist sind sie dann auch nicht. Insofern hat mir Deine Bestätigung sehr geholfen, dass mit meinen Widerspruch auch erst mal die Zahlungsfrist ausgesetzt ist bis zur Entscheidung und, hoffentlich, auch automatisch der Mahnungsstopp gesetzt wird. Je nachdem wie Sie ausfällt, kann ich dann immer noch weitere Maßnahmen ergreifen.
Nur noch mal generell zum Fall. In diesen zu viel "angekreideten" Betrag von 3244EUR ist zb. auch die MwSt. die ich ans Finanzamt abführen muss enthalten. Also die Differenz zwischen ausgegebener und eingenommener MwSt. die mir ja nicht gehört aber in dem Fall noch auf dem Konto ist, weil ich nur eine jährliche Veranlagung mache durch meine geringen Umsätze. Dieser Betrag beläuft sich alleine im Bewilligungszeitraum auf 540EUR und taucht in deren Berechnung gar nicht mit auf. Auch nicht in der EÜR für den Zeitraum. Ich muss ihn aber, für das ganze Jahr 2018, demnächst mit abführen und diese Summe ist eine Ausgabe und wirkt sich entsprechend einkommensmindernd aus. Nur weil hier mal einer fragte, da fehlen ja noch 400 und Euro.
Und an denjenigen der meinte, schließlich sind die Gebühren für ein zweites Betriebskonto mit absetzbar. Ja, das weiß ich selbstverständlich. Aber wie man sieht, kam ich mit meinem Gewinn, nicht mal über den Freibetrag von 9000EUR hinaus. Ergo kann ich null Euro davon absetzen und hätte nur zusätzliche Kosten verursacht. Es hält sich aber immer noch das hartnäckige Gerücht, das ein Selbstständiger ALLES absetzen kann.
Mein großer Fehler war, mit den ganzen Barbeträgen zu operieren. Das muss ich mir zu 100% auf die Fahne schreiben. Weil ich jetzt keine schriftliche Beweisführung machen kann. Auch wenn zu 100% alles seine Richtigkeit hat. Im Nachhinein hätte ich ALLES über das Konto abwickeln sollen. Sämtliche Kundenrechnungen, Miete, Einkäufe und Tank Rechnungen. Theoretisch auch noch eine monatliche MwSt. Voranmeldung durchführen sollen. Aber im Nachhinein ist man immer schlauer, da ich bisher noch nie in so einer Situation war und man da eh nicht alles überblickt durch den Stress.