Geplante Änderungen zum Bürgergeld- Altersvorsorge

Begonnen von Unwissender, 08. Juli 2024, 10:36:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Unwissender

Ist schon bekannt ob sich bei der Altersvorsorge was ändert, bzw ob der Freibetrag geändert wird, ob das jetzt dann erst aufgebraucht werden muss, oder ob man es wie seit der Einführung des Bürgergeldes Altersvorsorge weiterhin aussen vor bleibt?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

Unwissender

Zitat von: Unwissender am 08. Juli 2024, 10:36:56Ist schon bekannt ob sich bei der Altersvorsorge was ändert,
noch nicht und ich habe auch noch nichts davon gelesen.
Was ich schon gelesen habe dass ist das Politikergeblubber dass das Schonvermögen auf 15 000.- reduziert werden soll.
Vllt. hab ich auch was übersehen.

Gibt ja noch andere User mal schauen was die schreiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Unwissender

War das nicht bisher auch schon (nach der Karenzzeit) bei 15000 €?!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

red1765

Altersvorsorge soll wohl so bleiben wie sie ist. Jedenfalls wenn ich das richtig verstanden habe.

Zitat von: Tageschau.deBevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sollen Betroffene erst einmal vorhandenes eigenes Vermögen aufbrauchen. Eine Karenzzeit beim sogenannten Schonvermögen - also die Zeit, in der das Geld nicht angetastet werden darf - soll von zwölf auf sechs Monate halbiert werden. Der Betrag für das Schonvermögen liegt derzeit bei 40.000 Euro, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft sind es weitere 15.000 Euro. "Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung und ist nicht dafür da, das Vermögen einzelner abzusichern", heißt es in der Vereinbarung.Die Altersvorsorge bleibt davon aber ausgenommen.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-102.html


Fettnäpfchen

Unwissender

Zitat von: Unwissender am 09. Juli 2024, 10:16:30War das nicht bisher auch schon (nach der Karenzzeit) bei 15000 €?!
Nach der Karrenzzeit ja.
Ist aber ein Unterschied wenn ich ein Jahr die Möglichkeit habe von 40 000.- Euro 25 000.- Euro anlegen umschichten Ausgeben oder ähnliches damit machen kann.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.