Hallo Leute,
ich bin vor kurzem aus Hessen nach Rheinland-Pfalz gezogen, worduch meine Freundin arbeitslos geworden ist. Da ein Antrag auf ALG2 erst gestellt werden konnte nachdem wir hier gemeldet sind und so ein Antrag immer eine ganze Zeit dauert hat der Vater meiner Freundin etwas Geld überwiesen, damit wir die Miete bezahlen können bis der Antrag durch ist. Beim Antrag haben wir das offen gelegt (steht ja in den Kontoauszügen drin) und eine schriftliche Erklärung begefügt, dass das Geld lediglich als Darlehen zur Überbrückung bis der Hartz-IV-Antrag bewilligt ist gemeint ist und er das Geld dann wenn sie ALG2 erhält zurück haben möchte (in Hessen hatte das so funktioniert). Nun hat das Amt das Geld aber voll als Einkommen angerechnet und uns in diesen beiden Wartemonaten die Bezüge um die entsprechenden Beträge gekürzt. Auf unseren Einwand hin, dass es sich dabei ja lediglich um einen Vorschuss bzw. Übergangskredit handelt, kam (nach 2 Monaten!!!) die Antwort, dass es Ihnen egal sei woher das Geld kommt und es in jedem Fall als Einkommen gerechnet wird.
Das ist jetzt blöd, vor allem da wir mit einem anderen Ausgang gerechnet hatten (vor 2 Jahren in Kassel gab es das gleiche "Problem" bei mir in Hessen und da hat das genau wie beschrieben funktioniert), da mein Schwiegervater natürlich mit dem Geld gerechnet hat. Außerdem stellt sich für mich die Frage, wie das Amt sich das vorstellt: Ich beantrage Hartz4 weil ich Arbeitslos bin und kein Einkommen habe und dann kommt nach 2 Monaten Geld? Wie soll ich denn dann die zwei Monate lang meine Miete und alles andere bezahlen, wenn mir niemand Geld vorschiessen bzw. LEIHEN darf?
Ich hoffe, irgendjemand hat eine rettende Idee oder kennt sich mit der Gesetzeslage aus, dass mein Schwiegervater nicht auf den Kosten sitzen bleibt.