Die Frage lautete stand es drauf mit dem Attest oder nicht. Ja oder nein. Also, ja oder Nein.
Dann wurde Dir ja hier erläutert, kein Wohngeld. Also zum JC. Kapiert?
QUOTE Kannst du einmal bitte erklären, weshalb deine Verlobte (mit der du wahrscheinlich zusammen wohnst) in einer anderen Stadt zum JC geht?
Ist sie nicht bei dir gemeldet oder wie muss man das verstehen?
Hast du es ernsthaft von November bis einschließlich heute nicht auf die Kette bekommen beim JC vorzusprechen? Was erwartest du, du hast auf nichts reagiert, bis nicht vorstellig geworden, für das Amt bis zu nicht hilfsbedürftig oder gehst du davon aus das ein SB bei dir zu Hause vorbeikommt? QUOTE
QUOTE Und weiterhin fehlt die Angabe ob zu DEINEN Einladungen auch mit drauf stand, ob du ein Attest vorlegen musst, um die Wegeunfähigkeit zu bescheinigen oder nicht!
Ansonsten zu deinen übrigen Fragen, wenn auch schon indirekt beantwortet:
Du hast keinen Anspruch auf Wohngeld und kein Anspruch vom Sozialamt, wenn dich das Jobcenter sanktioniert hat.
Das bedeutet, egal wie du es drehst und auch wendest, du musst dich an das Jobcenter wenden!Quote