Nach dem ich die Schreiben gelesen habe, finde ich das gar nicht mehr so komplex.
Das JC redet von Sachverhalt A und der deniropl versucht anhand von Sachverhalt B zu argumentieren, dass das so nicht richtig sein kann, obwohl es totaler Quatsch ist.
Das heißt, er bleibt nicht bei der Sache.
Für wen waren die Einladungen vom 06.12.2016 und 29.12.2016?
Was steht in den beiden Einladungen drin bzgl. einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Alles fragen die schon gestellt wurden und noch immer nach einer Antwort schreien!
Aber man kann weiterhin den Auslandsaufenthalt als Entschuldigung dafür nehmen, dass das JC einfach so annimmt, dass ihr nicht im Ortnahenbereich sein würdet, obwohl dort explizit steht, dass es nur VERMUTET wird, das entweder keine Hilfsbedürftigkeit besteht oder aber eben der Ortsnahebereich verlassen wurde.
Das bedeutet für dich lieber deniropl, dass das JC glaubt:
1. IHR SEID NICHT MEHR HILFEBEDÜRFTIG, WEIL IHR EUCH NICHT MELDET
oder
2. DU BEFINDEST DICH AUFGRUND DER VERSÄUMTEN TERMINE UND DEM NICHT REAGIEREN AUF DIE ANHÖRUNG NICHT IM ORTSNAHEN BEREICH
Verstehst du das?
Dieses gilt es zu entkräften in einem Widerspruchsverfahren und hier bist du tatsächlich, wie ich schon schrieb, in der Pflicht auch mal deinen Hintern hoch zu bekommen und nicht nru immer die Schuld beim JC zu suchen, sondern dir auch einmal an die eigene Nase zu fassen. Du hast offenbar alles falsch gemacht was man auch nur im Ansatz hat falsch machen können und solange du nicht mit allen Infos rausrückst, solange wird dieses komplexe Konstrukt, welches du dir da zusammenphantasierst, schlicht und ergreifend nur dazu führen, dass du am Ende mit dem Hintern sprichwörtlich auf den Boden fällst.