Hallo zusammen,
vielen Dank für eure antworten.
Ja es ist unser gemeinsames Kind was damals durch einen One-Night-Stand entstanden ist. Ist ne längere geschichte.
ich war seit der Geburt des Kindes alleinerziehend und habe auch mit meinen Sohn alleine gewohnt. Da wir durch den kleinen viel Kontakt miteinander hatten ist daraus mehr entstanden. Wir sind zum 01.01.2016 zusammen in die Wohnung gezogen. Ich weiß nicht ob das wichtig ist oder nicht. Ich habe alleine das Sorgerecht für den kleinen. Als wir noch nicht zusammen waren hat er auch immer Unterhalt bezahlt.
Laut dem Gesetzestext wenn ich den richtig verstanden habe, wäre es aber egal ob das kind von ihm ist oder nicht. Wenn ich das grad richtig weiß von gestern Nacht steht da nur Kind und nicht leibliches Kind.
Vielen Dank Kaykaiser.
Mein Freund hat keinen Führerschein und besitzt auch kein Auto. Er wird wahrscheinlich auch keinen Führerschein machen dürfen wg dem ADS was er hat.
Dann rechnen wir mal:
Du hast pro Lebensjahr einen Freibetrag von 150 € x 29 = 4.350 € + einmalig 750 € = 5.100 €
Für das Kind gilt noch einmal ein pauschaler Freibetrag von insges. 3.850 €
= 8.950 € max. Freibetrag für Dich und das Kind.
ok dann wäre mein und der Freibetrag des Kindes bei 8.950 Euro.
Er ist 36 Jahre alt, also würden bei ihm 36 x 150 Euro = 5.400 Euro und einmal die 750 Euro = 6.150 Euro frei sein.
Das ganze würde einen gesamten Freibetrag von 15.100 Euro ergeben. Ist das richtig?
Spielt das ganze evtl noch ne rolle das sich mein Girokonto durch den mist bereits im Minus befindet? Da die Miete, Strom etc alles von meinem Konto runter geht.
Allerdings musst Du ein gesondertes Konto mit dem entsprechenden Freibetrag für das Kind führen, oder ihr teilt das Geld (rein auf dem Papier) unter Euch beide Erwachsenen auf. Dann passt es auch anrechnungsfrei.
Der kleine hat ein Konto bei einer anderen Bank mit 20 Euro drauf. (Die habe ich damals von Hipp geschenkt bekommen) Also verstehe ich das richtig, wenn der kleine ein Konto hat, dann bekommt er auch diesen Freibetrag und der wird wie oben geschrieben mitangerechnet?
Wie muss ich den Satz von dir verstehen? "oder ihr teilt das Geld (rein auf dem Papier) unter euch beiden erwachsenen auf" Muss ich jetzt meinem Kind oder meinem Freund ein teil der Aktien (sind 3 Pakete insg.) überschreiben, sodass sein Name darin auftaucht oder muss ich einfach ein schreiben auf setzen in dem ich ihm 2 der Pakete vermache zb.
Jetzt kannst Du aber bei obigem Beispiel (also Konto fürs Kind eröffnen) noch den Schonbetrag Deines Freundes hinzu rechnen. Dies dürfte in etwa gleich hoch oder höher sein, wie Dein Schonvermögen mit mind. 5.000 € zusätzlich. Dann hättet ihr ein anrechnungsfreies Gesamt-Schonvermögen von etwa 14.000 €, die ihr aber nicht besitzt. Jetzt kannst Du die 5.000 € Differenz zum Fahrzeugwert auf sein Schonvermögen aufrechnen und bist somit genau am Limit. Das ist legal und niemand kann Dich zwingen, Dein Auto zu verkaufen.
Ok also beträgt unser Freibetrag wie oben geschrieben 15.100 Euro. Davon gehen die 8.000 Euro weg. Somit würde ein Freibetrag von 7.100 Euro übrig bleiben.
Das Auto hat einen Wert von ca. 20.000 Euro. Hiervon werden 2 x mal die 7.500 Euro abgezogen. Somit würde hier ein wert von 5.000 Euro bleiben.
7.100 - 5.000 = 2.100 die noch frei wären bzw ungenutzt wären.
Vielen Dank auch an crn1.
Leider musste ich bereits schon die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Da hatte ich das wissen noch nicht. Was ich hierdrin gesehen habe hat diese in dem sinne einen Vorteil für mich. In der Eingliederungsvereinbarung ist angegeben, dass ich pro E-Mail Bewerbung 0,50 Euro erhalte und für einen per Post geschickte 5,00 Euro. Das gibt es anscheinend beim Arbeitsamt nicht mehr. Da hatte ich bereits nachgefragt, da ich das noch wusste von den 2 Monaten nach meiner Ausbildung in 2006 das er da auch immer was gab für ne Bewerbung. In meinen Unterlagen müsste ich sogar von 2006 noch eine kopie habe wie das schreiben damals vom Arbeitsamt aussah.
Leider habe ich auch jetzt erst in einem anderen Thread gelesen, das man eigentlich gar keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben darf, wenn noch kein Bescheid erstellt worden ist. Einen Bescheid haben wir ja noch gar nicht.
Vielen Dank auch an Vollmilch.
Wenn die beiden fälschlicher Weise als BG geführt werden spielst das aber mit Sicherheit eine sehr große Rolle. Denn erübrigt sich nämlich auch die ganze Problematik.
Gibt es dazu extra wo was gesondertes? Ich hab bisher nur den Gesetztestext gefunden wie oben bereits erwähnt.
Eine Frage hätte ich noch. Der Wert des Autos habe ich von verschiedenen Internetportalen die was zur Berechnung bereitstellen.
Irgendwo hab ich auch gelesen das man den Wert des Autos bei Schwacke machen muss, aber warum muss ich denn für die Wertschätzung auch noch was bezahlen?
bei Autoscout gibt es auch einen Wertermittler. Hier wird mein Auto auch aufgeführt allerdings nur mit Schaltgetriebe und ich habe einen Automatik. Kann ich da einfach den Schalter auswählen oder bekomme ich Probleme weil es ja nicht der Wahrheit entspricht?
Was mich allerdings an diesen ganzen Wertermittlungsportalen stört ist, das ich nicht eingeben kann ob das Auto einen Schaden hat. In meinen Fall habe ich einen Steinschlag der zwar repariert wurde, aber den Kranz des Steinschlages sieht man immernoch. Würde das nicht den wert nach unten drücken? Ist zwar nicht viel aber immerhin müsste ich bei einer kompletten neuen Windschutzscheibe 150 Euro selber zahlen. Desweitern habe ich an der hinteren türe einen kleinen lackabplatzer, den mir irgendwer reingemacht hat beim türe aufmachen. Wahrscheinlich irgendwelche kidis oder so die türe dagegen gehauen haben. Wer das war keine Ahnung.
ich kenne mich leider gar nicht auf dem Automarkt aus, aber würde man denn wirklich auf die schnelle das geld von einem käufer bekommen was in der wertermittlung steht? Wenn ich was auf dem Flohmarkt kaufe, dann versuch ich immer den günstigsten Preis zu bekommen so werden es doch wahrscheinlich viele andere auch machen oder?
Wenn ich Wertermittlung eines Fahrzeuges in Google eingebe dann kommt unter anderen auch "Wir kaufen dein Auto". Sollte ich da am besten mal hinfahren und nach dem Wert fragen, denn die sehen da schäden?
Das Amt fordert von mir auch die Kontoauszüge und eine Finanzübersicht (oder wie das genau heißt) von der Bank. Kann ich bei den Kontoauszügen was schwärzen? Ich habe letzten Monat für meine Mutter 2 Strafzettel überwiesen da dies mein Vater nicht wissen sollte. Das geht doch eigentlich die Tante da drin nix an oder?
Desweitern wurde von Kaykaiser geschrieben, das mit dem aufteilen per Papier. Wenn ich so eine Finanzübersicht einreichen muss da steht das ja dann nicht drin sondern das alles auf meinen Namen läuft.
Die gute Tante da drin sagte auch am Telefon, das die Bearbeitung ja noch dauert (ist ja bald Weihnachten), wenn die Unterlagen vorliegen und wir sollen doch mit dem Vermieter reden, dass wir zb nur die hälfte der Miete zahlen um noch Geld zu haben bis das alles berechnet wurde. Warum muss ich meinen Vermieter in Kenntnis darüber setzen was wir grad für Probleme haben? Wenn ich jedem davon erzählen muss (Bank und Vermieter etc.) dann kann ich mir ja gleich ein Schild machen. Ich habe darüber leider nichts gefunden, aber muss ich denn das wirklich jedem erzählen?
Vielen Dank schon mal und sorry das der Text so lang geworden ist.