Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen!!
Bilde mit meinem Lebspartner und meinen zwei Kindern eine BG und wir erhalten aufstockend Hartz IV Leistungen.
Im November 2016 lezten Jahres habe ich die fristlose Kündigung erhalten und dagegen eine Kündigunsschutzklage eingereicht.
Für den Monat November hatte ich keine Gehaltseingänge es ist an mich nur Arbeitslosengeld I zugeflossen.
Der Bescheid wurde von der Behörde aktuallisiert.
Ab Dezember 2016 habe ich eine neue Arbeitsstelle angetreten auch hier ist ein ordnungsgemäßer Bescheid des Job Centers ausgestellt worden.
Nun ist folgendes passiert das Arbeitsgericht hat entschieden das die Kündigung meines alten Arbeitgebers nicht gerechtfertigt gewesen ist.
Da ich aber schon wieder einen neuen Arbeitsplatz angetreten hatte, hat das Gericht sich dafür ausgesprochen das mein alter Arbeitgeber mir noch bis zum 30.11.16 Gehalt zu Zahlen hat und die Kündigung erst ab 30.11.16 wirksam wird.
Der Agentur für Arbeit die an mich ja das ALG I bewilligt hatte für Novewmber 16 ist diese Änderung mitgeteilt worden, das keine Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum vorgelegen hat.
Einen Aufhebungsbescheid für die Leistung habe ich erhalten und auch schon zurückerstattet am 25.01.2017.
Nun kommt das Job Center ins Spiel:
Auch denen habe ich mitgeteilt das mein alter Arbeitgeber mir für den Monat November 16 noch das volle Gehalt zahlen muß laut Arbeitsgericht. Das Gehalt für November16 ist mir am 30.01.2017 zugeflossen.
Ich habe dem Job Center desweiteren mitgeteilt das ich ALG I zurükzahlen muß, an die Agentur für Arbeit in höhe von 900€ da ja keine Arbeitslosigkeit eingetren war, da die Kündigung vom Gericht als nicht wirksam eingestuft wurde.
Das Job Center hat mir einen neuen Bescheid für Januar 17 ausgestellt. In dem ist das Gehalt von November, das mir erst im Januer zugeflossen ist mit berücksichtigt worden, sodas es zu einer Überzahlung gekommen ist von 1400€(das entsprcht dem Geahlt das ich vom alten Arbeitgeber erhalten habe).
Diese Überzahlung ist aber viel zu hoch das Job Center hat gar nicht mit berücksichtigt das ich ALG I an die Agnetur für Arbeit zurückerstatten muß!! Jetzt zahle ich ja doppelt zurück. Von den 1400€ Gehalt vom Vorjahr muß ich ja schon das zu Unrecht bezogene ALGI zurückbezahlen. Das Job Center kann diesen umstand doch nicht einfach ignorieren!!