Hallo,
ich habe zusammen mit meinem Bewilligungsbescheid ab 01.04.2017 eine Aufforderung zur Mitwirkung mit üblicher Androhung erhalten. Das JC möchte eine aktuelle Rentenauskunft. Es ist keine Rechtsfolgebelehrung dabei, allerdings ein Auszug aus den den Gesetzestexten - Angabe von Tatsachen § 60 SGB I und Folgen fehlender Mitwirkung § 66 SGB I.
Ich bin 60 Jahre und befinde mich mitten im Scheidungsverfahren und habe heute die Mitteilung bekommen, dass ich an meinen Ex-Mann über 3 Rentenpunkte abgeben muss :-( Somit ist mein Rentenkonto diesbzgl. erst nach dem Scheidungsverfahren auf dem neuesten Stand.
Meine Frage ist, ob das JC jetzt schon eine Rentenauskunft verlangen darf. Zudem wäre der Rentenbescheid ja noch ohne Angaben des Versorgungsausgleiches, also der Rentenpunkte, die ich abgeben muss.
Wie verhalte ich mich nun korrekt? Ein Antwortbogen ist beigefügt!