Langsam bin ich mit meinem Latein am Ende, 2011 wurde meine EU-Rente genehmigt,alles gut und schön, 2010 bis zur EU-Rente bezog ich ALG II Leistungen, da es etwas dauerte bis die Rente genehmigt wurde entstand eine Rückzahlungsforderung des Jobcenters an Rentenversicherung,diese Leistungen wurden auch erbracht, ca.2160 € wurden von der Rentenversicherung an das Jobcenter überwiesen.
da der Rentenbescheid nicht schlüssig war, hatte ich gegen die Berrechnung Widerspruch bei der Rentenversicherung eingelegt.
Die nachberechnung der EU-Rente zog sich bis Nov.2014 hin,dann wurde die Rente minimal erhöht, bevor es nun zur Auszahlung kam, hat die RV wieder bei Ämtern nachgefragt ob noch Rückforderungen gestellt werden, das Jobcenter, das schon 2011 bedient worden war hat gleich wieder einen Anspruch geltend gemacht, obwohl ich seit 2011 keine Leistungen nach SGBII erhielt, hatte ja EU-Rente, dafür aber eine Aufstockung aus SGB XII Leistungen,die ich heute noch habe, das beschriebene Jobcenter forderte den gleichen Betrag wie 2011 und erhielt ihn dann auch von der Rentenversicherung. Ich habe gleich darauf überAnwalt Widerspruch eingelegt und warte wie der Anwalt nun auf eine Antwort. Bisher hat das Jobcenter nicht darlegen können auf was sich die Rückforderung, die zweite, begründet, es wird gemauert und falsche Berechnungen erstellt.
Langsam habe ich große Zweifel und verstehe es auch langsam nicht mehr was da abgeht...... Wie seht ihr das mit doppelter Rückforderung nach drei und mehr Jahren...mir erscheint es nicht rechtens...?
das gleiche Jobcenter hat es seit 2011 nicht fertig gebracht auf meinen Antrag nach Einrichtung zu antworten ,oder gar einen Bescheid zu erstellen und jedes Jahr melde ich es auf ein neues an......