Morgen!
Es gibt keine gesundheitlichen Gründe für die höhere Miete.
Aber sicher doch! Und zwar eine ganze Menge.
Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und die Heizung lässt sich nicht schematisch ausschließlich nach Richtwerten beurteilen. Das muss individuell erfolgen, wenn kein Normalfall vorliegt. Auch gesundheitliche Gründe können eine Abweichung rechtfertigen.
Der Rollstuhlpflichtigkeit würde als Musterbeispiel bereits genannt.
Pflegebedürftige oder Ältere können auch bei Überschreiten des Richtwertes einen Anspruch darauf haben, in ihrer Wohnung zu verbleiben, wenn soziale Kontakte, Ärzte in der Nähe oder pflegende Angehörige in der Nähe dies rechtfertigen bzw. erfordern. Auch die Notwendigkeit einer Erdgeschosswohnung oder einer Wohnung mit Fahrstuhl kann aus gesundheitlichen Gründen eine Anerkennung höherer Aufwendungen ermöglichen.
Auch bei den Nebenkosten spielen gesundheitliche Gründe eine Rolle für die Zuerkennung höhere Kosten. Zum Beispiel krankheitsbedingte Mehraufwendungen für Heizung oder Wasser (Rheuma, Waschzwang).
Und so weiter...
Gruß
Krause