Danke für deinen Beitrag aber das ist schon etwas älter. Ich habe das schon nachgeholt und der Vortrag vor deinem ist der wichtige da ich mittlerweile einen Termin hatte und Einschätzungen auf einzelne Fragen benötige.
Sorry, hatte nicht alles gelesen, nur, dass du keine Buchführung machst. EÜR kann man auch von Hand machen und muss man nicht über Elster-online machen.
Spezielle Programme können recht teuer sein und da kann man halt spenden. Was man mMn auch tun sollte und sind es nur 20 €. Oder ab und zu mal 5.
2: Der Sachbearbeiter wollte mich davon überzeugen dass ich vor jeder Investition eine "kleine" E-Mail an ihn schicke und kurz erkläre wofür diese ist. Hier bin ich skeptisch... Empfehlenswert oder mach ich mir damit mehr Probleme?
Muss man nicht wegen jeder kleinen Investition, wenn sie begründet und angemessen oder gar notwendig ist. Aber es empfiehlt sich evtl. schon, weil die SB die auch streichen können. Zwar nicht alle einfach so, aber wenn du das schriftliche Go hast, kann hinterher kein anderer SB kommen und streichen.
3: Ich soll allgemein zu meinen bestehenden Selbständigkeiten, sowie der neuen Geschäftspläne erstellen. Der Mann redete etwas davon, dass man darin einen spiegel sieht ob etwas tragfähig ist oder nicht. Lockt jedoch auch damit dass er bis zu "einem bestimmten Betrag" Projekte fördern kann. Wie sollte ich mich hier verhalten?
Zum bestehenden Geschäft ist das nicht nötig. Das sehen sie an den Zahlen, ob es tragfähig ist.
Willst du Förderung für einen weiteren Geschäftszweig, sehe ich die Forderung nach einem Geschäftplan, Rentabilitätsvorschau o.ä. angemessen. Immerhin wollen die ja wissen ob sich die Förderung auch einigermaßen lohnt. Es sind Kannleistungen, da hilft es, wenn der SB von der Idee überzeugt ist. Die SB - genauer ArbeitsVermittler- müssen m. W. auch Rechenschaft ablegen, wenn sie was fördern und Gelder locker machen.
Was ich nicht verstehe, wieso der SB nicht von der Leistungsabteilung ist, bzw. es denen nicht verklickern kann, was die anerkennen müssen und wie hoch das tatsächliche EK anzusetzen ist. Derjenige der die EKS prüft entscheidet, ob und was gestrichen wird und das hat die Leistungsabteilung zu übernehmen. Sofern es da eine Trennung der Zuständigkeiten gibt.