Hi

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mein Jobcenter erstattet Bewerbungskosten leider nicht pauschaliert. So bekam ich für acht schriftlich getätigte Bewerbungen lediglich 22 Euro erstattet.
Mein AV beruft sich dabei in seinem Teilbewilligungsbescheid auf meine beiden "Urteile" vor dem Sozialgericht (Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung) bzw. dem LSG (Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts). Von letzteren habe ich die entsprechende Passage angehangen.
Da Druckerpatronen bekanntlich nicht übernommen werden, und mein Arbeitsvermittler stattdessen immer wieder auf den Regelsatz verweist, habe ich meinem Arbeitsvermittler diesbzgl. eine Rechnung geschrieben. Natürlich wollte er Rechnungen bzw. Belege über daheim getätigte Ausdrucke und Kopien sehen, was natürlich absoluter Nonsens ist. Zudem hat er meine Anschreiben teilweise vorliegen.
Lohnt sich ein Widerspruch (auch wegen Ungleichbehandlung) oder habe ich angesichts der der o.a. Beschlüsse von vornherein schlechte Karten?
LG Zahnfee
PS: Obwohl bei uns Zeugniskopien von der Erstattung ausgenommen sind, wurde mir der belegbare Teil der Zeugniskopien wider Erwarten erstattet.
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