Habe eben hier mal geschaut unf das im forum gefunden
Quelle:http://hartz.info/index.php?topic=92548.0
Insbesondere bei Soll-Buchungen über geringere Beträge (regelmäßig bis 50 Euro) kann der Hilfesuchende die zu den Einzelbuchungen aufgeführten Texte in der Regel schwärzen. Der Betrag selbst muss sichtbar bleiben. Über die Angabe der Beträge bzw. durch den Vergleich der Kontostände lässt sich die Einkommens- bzw. Vermögenssituation weiterhin lückenlos feststellen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass jeweils die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten sind. So können z.B. regelmäßige Zahlungen von Beiträgen für Kapital bildende Lebensversicherungen, Ausbildungsversicherungen oder Bausparverträge durchaus leistungsrelevant sein. Insoweit wäre eine Schwärzung auch bei geringeren Beträgen nicht zulässig. Jedoch hat hier der Sachbearbeiter, wenn er die Schwärzung für unzulässig erachtet, dem Betroffenen gegenüber den Grund zu erläutern. Ein möglicher Lösungsansatz für strittige Einzelfälle könnte z.B. sein, dass dem Betroffenen eine Teilschwärzung der Buchungstexte ermöglicht wird. Beispielsweise könnte der Name der Organisation oder die Versicherungsnummer geschwärzt werden.
Da steht auch was von diesen 50 Euro
Bin unsicher will keinen Ärger weil wie gesagt Überweisung war 200 Euro also deutlich über 50 Euro