Hallo liebes Forum,

(zunächst: falls hier falsch, bitte ich um Entschuldigung und um Verschiebung! Sind ja aber mehrere Themen...)
brauche Hilfe bei folgender Konstellation bzw Fragestellung:
- Mama (ich) bezieht ALG II nach SGB II bzw Elterngeld (bis 17.11.2017) plus ALG II, im Teilzeitstudium
- Papa bezieht Leistungen nach dem SGB XII (erwerbsunfähig)
- Sohn bekommt Sozialgeld nach SGB II
Ich würde gern im nächsten Semester, also ab Oktober 2017, neben meinem Studium an der Uni als Tutor arbeiten. Die Anrechnungsanteile nach dem SGB II kenne ich.
Aber verhält es sich bei uns? Wie im SGB II geregelt? Oder wie im SGB XII?
Habe das SGB XII schon mehrfach auf den Kopf gestellt, aber ich bin null fündig geworden. Entweder bin ich blind oder ich hab den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen oder ... weiß da jemand was?
Und: Mein Einkommen wird nicht so hoch sein, dass es 1:1 die jetzigen Leistungen ersetzt. Welches Amt bat vorrangig Anspruch nicht mehr bzw nur noch teilweise, also weniger zahlen zu müssen?
Mir geht es
nicht darum, dass ich nur arbeiten gehe, wenn wir auf jeden Fall einen Teil behalten dürfen. Mir geht es nur darum, dass uns kein Amt übers Ohr zieht!
Wenn mir also jemand schreibt, wie das ist, dann belegt eure Antwort mit Paragraphen oder mit Auszügen aus Weisungen zu Paragraphen oder Gerichtsurteilen. Alles Andere kann ich für mich nicht gebrauchen. ;)
Vielen Dank!
