Hallo zusammen,
vielen Dank für die Hinweise, das bringt mich ein großes Stück weiter.
(schwierig ist dann nur der Nachweis)
Was den Nachweis angeht, also ich hatte ja so einen Laufzettel bekommen auf dem alle Zeitarbeitsfirmen die da waren aufgelistet wurden und wenn ich bei einer Firma vorgesprochen habe, dann hat diese auf dem Zettel in ihrer Zeile unterschreiben müssen das ich mich vorgestellt hab, egal ob ich ein konkretes Angebot bekommen habe oder nicht. Von dieser Liste habe ich eine Kopie, Also kann ich damit ja nachweisen das ich bei der Firma war.
Ich denke schon auch das dies als Eigenbemühung zählen müsste. Ich sehe das so: Ich wurde zu der Börse vom Amt eingeladen. Damit ich nicht sanktioniert werde, musste ich diesen Termin warnehmen. Damit habe ich meine Mitwirkungspflicht erfüllt. Was ich dann auf dieser Börse mache ist dann erstmal egal. Wenn ich also nur bei einer Firma vorspreche, könnte ich wieder gehen und hab teilgenommen. Aber wenn ich weiter bei mehreren Firmen vorspreche dann bemühe ich mich ja selbst, und nutze die Chance, und versuche nach einem Job ausschau zu halten. Also ist das ja eine Eigenbemühung. Denn keiner sagt : "Du musst jetzt alle Firmen ansprechen", das ist freiwillig, wieviel man anspricht und welche.
Viele Grüße,
niubie