Hallo
folgendes ist passiert.
15.11.2016
An diesem Tag habe ich meinen ALG2 Antrag gestellt. Gleichzeitig habe ich Anlage MEB und Anlage BB mit eingereicht. Ich habe einen Mehrbedarf für Nahrung und einen Mehrbedarf für Hygiene gestellt.
Daraufhin hat das JC weitere Unterlagen von meinem behandelnden Arzt angefordert. Diese habe ich erhalten und an das JC weitergeleitet. Diese sind für beide Mehrbedarfe am 21.01.2017 beim JC eingegangen.
Am 15.02.2017 wurde ich lediglich wegen der Krankenkostzulage beim Gesundheitsamt untersucht.
Zwischenzeitlich wurde ich von der DRV für ein Jahr erwerbsunfähig eingestuft. Darauf habe ich einen Antrag beim Sozialamt gestellt. Ich bin zwar aktuell immer noch beim JC, aber rückwirkend ist ab dem 1.02.2017 das Sozialamt für mich zuständig. Ich werde etwas Rente bekommen und über das Sozialamt aufstocken.
Nun schreibt das JC am 22.03.2017, “Aufgrund des bereits erteilten Erstattungsanspruchs können keine nachträglichen Leistungen geprüft bzw. gewährt werden...”
Somit will sich das JC nicht um den Hygienemehrbedarf kümmern? Was soll das den?
Frage 1:
Bekommt man den Mehrbedarf nicht Rückwirkend? Warum bekommt man den Mehrbedarf für Nahrung erst ab dem Moment wo das Gesundheitsamt dies bearbeitet hat?
Frage 2:
Nun wurde der Antrag für Hygiene nicht bearbeitet und es wird auf das Sozialamt verschoben. Welche Möglichkeiten habe ich?