Ok,danke. Aber nochmal ganz klar damit ich es verstehe,für mich entstehen jetzt durch so einen Antrag ans SG keinerlei Kosten??
Habe jetzt das einst. Anordnung Formular hier aus dem Forum ausgedruckt und nur mit meinen Daten geändert, und die Begründung mit Weiterbewilligung in Erstantrag und Unterhaltsvermutung angepasst. Die Punkte 1 und 2 habe ich mit u.a aussergerichtlichen Aufwendungen so stehen gelassen oder ist das quatsch in meinem Szenario?
Bei einem Zurückziehen reicht ein einfacher Anruf beim SG oder ein einfacher brief mit Name,Aktenzeichen und "Hiermit ziehe ich den Eilantrag auf Grund Bewilligung vom XX.XX Zurück"?
Und bei Ablehnung "Hiermit überreiche ich erneut einen Eilantrag da ich heute eine Ablehnung seitens der sozialagentur erhalten habe(trotz vorigem Eilantrag vom XX.XX)"?
EDIT: Habe gerade zur Sicherheit auf mein Konto geguckt,da heute ja die Zahlungen für April kommen,und Bescheide per Post ja oft paar Tage später als das Geld eintreffen,aber nix,dann werde ich den Brief noch heute abgeben, wenn ich sicher sein kann,dass da für mich nichts negatives passiert.