Für die Erteilung der Restschuldbefreiung wird die Gesamtsituation beurteilt und nicht ein einzelner Fall als signifikant rausgezogen.
Die Frage ist also, wie hast du dich in den letzten 6 Jahren verhalten, also dich aktiv um Arbeit bemüht, versucht den Schuldenberg zu minimieren und z.B. keine neue Schulden gemacht. Die gute Nachricht, natürlich kann man in der Wohlverhaltensphase einen Kredit aufnehmen, das hat nichts mit der Gleichbehandlung der Gläubiger zutun, aber auch nur wenn man sie aus dem nicht pfändbaren Anteil bedienen kann. Wenn das nicht der Fall ist, nun ja dann gibt es ein Problem. Dazu zählt aber auch, das die Summer aller Kredite nicht schon wieder Existenzbedrohend ist.
Der TE zahlt bereits einen Kredit für die Kaution, hat jedoch nicht berücksichtigt das er eventuell noch Außenstände aus dem Umzug haben könnte. Die Abschläge für den Strom hätten jederzeit, mit etwas mehr Selbstverantwortung, zeitnah angepasst werden können.
Nicht missverstehen, ich bewerte nicht, ich fasse nur zusammen.
Das heißt, wäre es mit dem Wissen der Wohlverhaltensphase nicht wesentlich sinnvoller, vorausschauender zu handeln. Ein Ansatz wäre erst nach der Erteilung der Restschuldbefreiung umzuziehen oder sorgfältiger seine Unterlagen und Ausgaben zu prüfen.
Für die Restschuldbefreiung ist nicht der akute Augenblick wichtig, sondern das Verhalten in den letzten 6 Jahren. Mein Fazit, ich glaube der TE hat noch immer nicht begriffen was genau von ihm erwartet wird. Die Lösung wäre sehr einfach gewesen, den Umzug und die daraus entstehenden Kosten um 3 Monate zu verschieben.
Auch seine Entrüstung über die Forderungen des Rechtsanwaltes bezüglich der Insolvenz in einem anderen Thread, lassen eher darauf schließen, dass er ein "schwieriger" Fall ist. Ich vermute er sieht die Vorgehensweise in einem Insolvenzverfahren mehr als eine Art Dienstleistung mit der Erwartung das seine Schulden irgendwie verschwinden. Ein durchaus sehr häufig auftretende Denkweise, welche sich von der Sendung mit Peter Zwegat ableitet.
Hier geht es jetzt um Schadensbegrenzung, sprich direkt und offen mit deinem zuständigen Rechtsanwalt und hoffe das er eine Lösung hat.