Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, das für einen potentiellen künftigen Vermieter gedacht ist. Verwandte würden dafür eintreten, dass die Miete auch dann gesichert ist, wenn die Mietkosten z. B. durch eine Mieterhöhung so weit steigt, dass sie nicht mehr angemessen ist. Dann zahlt das Grundsicherungsamt irgendwann nicht mehr alles. Dies ist als Sicherheit für den Vermieter gedacht.
Geht das so?
Verpflichtungserklärung
Wenn der Fall eintritt, dass die Mietkosten des Mieters [Name] so weit steigen, dass sie oberhalb dessen liegen, was die Stadt XXX als angemessen für einen Alleinstehenden festgelegt hat, verpflichte ich mich, in diesem Fall – und wenn [Mieter] die Kosten selbst nicht zahlen kann - die darüberliegenden Mietkosten zu übernehmen, indem ich den betreffenden Betrag monatlich im Voraus direkt an [Vermieter] auf das Konto [Bankverbindung] überweise.
Ort/Datum Unterschrift [Verwandter]
Ich bekomme GruSi nach dem SGB XII. Mit diesem Vorgehen - die Zahlung geht direkt an den Vermieter auf sein Konto - könnte mir das Geld doch sicher nicht als Einkommen angerechnet werden. Die Wohnung selber liegt von den Quadratmetern her unter dem, was für 1 Person als angemessen gilt. Es wird sich nie um große Beträge handeln, denn es ist auch keine Luxuswohnung.