Zusatz:
Es werden auch die arbeitsabhängigen Kosten beider Jobs addiert und ggfs (wenn dadurch der Grundfreibetrag von 100€ überschritten ist) berücksichtigt. Das gilt auch dann, wenn z.B. beim 450€-Job monatlich nur 300€ verdient wird.
Beispiel:
teilzeitjob 670€ brutto, 560€ netto
Fahrtkosten 60€, KFZ-Haftpflicht 35€
450€-Job, statt 450€ werden jedoch nur 300€ im Monat verdient
Fahrtkosten 40€
Wie ist die Anrechnung:
100€ Fahrtkosten
35€ Kfz-Haftpflicht
30€ Versicherungspauschale (für allgemeine Versicherungen)
174€ Selbstbehalt aus brutto 970€ (670plus300)
= 339€ Freibetrag
560€ netto plus 300€ netto = 860€ netto minus Freibetrag 339€ = 521€ anrechenbares Einkommen
Die Jobcenter gehen gerne hin und behaupten, da der 450€-Job nur 300€ erbringt, sind im Grundfreibetrag die Fahrtkosten enthalten (wie es das Gesetz laut § 11 vorschreibt, WENN nur ein Job vorliegt), und somit werden bei der Freibetragsrechnung die Fahrtkosten des 2. Jobs nicht berücksichtigt.
Das ist aber nicht richtig, da beide Einkommen addiert werden, der Grundfreibetrag überschritten ist, müssen die Kosten beider Jobs berücksichtigt werden. (siehe meine Beispielsrechnung).
Gruß
Ernie