Hallo,
nochmal zu meinem AVGS... Kurz geschildert:
Ich hatte ein Termin bei meinem JC indem ich einen AVGS bekommen hab in dem ich mehr als 15 Stunden in der Woche zu einer Sozialpädagogin soll. Ich möchte diesen AVGS natürlich nicht antreten und umgehen. Aber wie kann ich das machen?
Der AVGS hat eine Gültigkeit bis 22.04.17. Innerhalb diesen Zeitraumes muss ich die Maßnahme antreten... ich wurde aber schon heute wieder beim JC eingeladen und ermahnt, dass ich den AVGS einlösen soll, das JC hätte mir schon jetzt eine 30% Sanktion auferlegen können, sagte mir mein SB. Ich seh das schonmal nicht so, denn die Gültigkeit des AVGS ist ja noch nicht abgelaufen.
Desweiteren hab ich keine EVG unterschrieben in dem ich der AVGS zustimme. Ein Verwaltungsakt ist darüber auch nicht ergangen. Kann mir das JC eine AVGS auch ohne EinV und eventuellen Verwaltungsakt auferlegen?
Der AVGS ist auch Regional gebunden, was ich für restriktiv halte.
Bei der Maßnahme handelt es sich ja um den besuch für 15 Stunden in der Woche bei eine Sozialpädagogin. Jetzt Frage ich mich ob ein JC Mitarbeiter überhaupt über berufliche Fähigkeiten verfügt festzustellen wann eine Person einen Sozialpädagogen benötigt.
Meint ihr die oben aufgeführten Punkte dürften reichen um den AVGS zu umgehen, und evtl. vor Gerichten damit zu bestehen?
Sollte ich diesen AVGS umgehen können, vermute ich mal wird mir das JC weitere, härtere Maßnahmen auferlegen... kann man diese alle unter gewissen umständen umgehen?
Sind Sakntionen nicht generell rechtwidrig?
Vielen Dank im vorraus