Hallo,
jeder Rechtsanwalt, und insbesondere "Fach"Anwälte

sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mandanten bestmöglichst zu vertreten,andernfalls diese sich nicht nur strrafbar, sondern auch schadensersatzpflichtig machen.
Die Anwälte sind zudem aufgrund des anwaltlichen Standesrechts gezwungen, für die anwaltliche Tätigkeit entsprechend den Honorarsätzen das Honorar zu fordern, um zu verhindern, dass hier durch evtl. niedrige Honorarfordrungen ein Wettbewerbsmißbrauch entsteht.
Die Kriterien, was als guter und erfahrener oder als "Schlappi-Rechtsanwalt zuGrunde gelegt werden, sind irreführend, denn jeder Anwalt der gewinnt, ist der Superstar, und jeder Anwalt der verliert, der Looser.
Hierbei spielt es für die Mandanten keine Rolle, ob die Klage bereits aussichtslos und damit für den Ra nicht zu gewinnen war.
Man wird eine Suchmaschine nutzen müssen, dort nach Fachanwalt für Sozialrecht suchen und die hier dann in vieler Anzahl aufgelisteten RA's dahingehend prüfen, ob diese Mandantenbewertungen haben, wobei, wie bereits erwähnt, ein verlorener Prozeß dem Anwalt angelastet wird.
Der sinnvollste Weg ist, einige Fachanwälte anrufen und erkundigen, seit wievielen Jahren diese bereits im Sozialrecht tätig sind und wie viele Verfahren diese geführt haben. Nur die Anzahl der Verfahren zeugt von Praxiserfahrung, wobei aber nicht zwingend ein RA, welcher sein 1. Sozialgerichtsverfahren hat, den Prozeß verliert.
Also auswürfenl

VE