Hallo Ihr,
habe jetzt so viele Ratgeber und einzelne Themen gelesen und bin mir doch in meiner Situation nicht sicher...
Ich, alleinerziehende Mutter von drei Kindern möchte von Hessen nach Bremen mit meinem neuen Lebensgefährten, kein Alg, in eine neue gemeinsame Wohnung ziehen.
Den Ratgeber Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft habe ich gelesen. Dort steht:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben, oder
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Trifft da jetzt 4. zu? Auch wenn er von keinem der Kinder der Vater ist?
Meine Kinder sind 6,11 und 14 Jahre alt. Der kleine kommt auf jeden Fall mit mir. Bei meinen zwei Großen besteht auch die Möglichkeit, dass sie zu Papa gehen möchten. Wie sieht das dann in Bezug auf die Wohnung aus? Würde den Kindern ein eigenes Zimmer in meiner Wohnung zustehen, zum Aufenthalt in den Ferien und an verlängerten Wochenden z.B.
Wie wird die Berechnung zur Genemigung der neuen Wohnung gemacht, da mein Freund ja mit einzieht wir aber keine BG sind. Wieviel darf die Wohnung teuere/größer sein?
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Danke euch schon mal!