Klingt nach keiner guten Post? 
Neee.... wirklich nicht.... ich stelle sie hier ein, muss jedoch alles abtippen, da ich derzeit keinen Scanner habe.
Momentchen.
Jo
So. hier Brief Nr. 1
Aufforderung zur Mitwirkung
Sehr geehrte Frau x,
Sie beziehen derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
-aktuelle Miethöhenbescheinigung aufgeschlüsselt in:
-> Grundmiete
-> Betriebskosten
-> Heizkosten
Bitte reichen Sie diese bis 21.04.2017 ein.
Bitte beachten Sie:
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§60 SGB I).
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können Geldleistungen teilweise entzogen werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB I). Dies bedeutet, dass Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen geringere Leistungen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
JC Region XY
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift wirksam.
Anlagen
Antwortschreiben
Gesetzestexte zu Ihrer Information
Ich muss dazu sagen, dass
ich eine Pauschalmiete zahle, da man die Nebenkosten nicht auf einzelne Personen aufschlüsseln kann da u.a. jeweils nur 1 Zähler für Strom, Gas und Wasser vorhanden ist.
Gruss!
Jo