da fehlt nichts... es lag nur noch das namentlich anschreiben vor..
darin stand
Sehr geehrter....
die ortüblice durchnittliche Vergleichsmiete zur Bewertung der Angemessenheitsgrenzen zu den Kosten der Unterkunft für Leistrungsempfänger
nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) bemisst sich u. a. aus dem Baujahr, der Wohnlage, der Wohnfläche sowie der Art und Austattung der Wohnung.
Bei Sichtung ihrer Unterlagen wurde festgestellt, dass nicht alle erforderlichen Angaben vorliegen.
Ich bitte beshalb bis zum xxxxxxxx folgende Angaben Ihrer Wohnung zu ergänzen und ausgefüllt wieder einzureichen
- Gebäude bezugsfertig seit
- Gesamtfläche der Unterkunft
- Anzahl der Räume
- Anzahl der Küchen
- Anzahl der Bäder
MfG
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Das war das Beiblatt, alles Daten die ja aus dem Meitvertrag und der Jahreabrechnung hervorgehen.
Wüsste nicht was die intressiert wieviele Bäder ich habe oder wieviele Küchen.
Habe eine normale 60qm wohnung, lebe da mit meiner Tochter.
Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer + KDB
Kosten belaufen sich inkl Nebenkosten und Heizung (ohne durchlauferhitzer) auf 510€
Und da wurde in den letzten 15 Jahren nichts bemängelt.
EFFEKTIV sind die kosten noch etwas niedriger da die nebenkosten so hoch sind das jedes jahr ein überschuss von ca 400-500 € zurückgezahlt wird
was auch immer an jobscenter geht.