Moin

Zur Vorgeschichte: Vater und Kind 18 Jahre alt leben in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen Hartz 4.
Seit diesem Monat werden nur noch die üblichen empfohlenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen übernommen, diese Wohnung hatte Mieterhöhung erhalten.
In den letzten 6 Monaten konnten die beiden es nicht nachweisen, dass sie sich bemüht haben nach neue Wohnung zu suchen. Das Kind hat auch noch 30% Sanktion aktiv.
Jetzt das Problem:
Das Kind möchte sich abmelden von der Wohnung also ausziehen "ohne festen Wohnsitz", weil keine Lust mehr auf das Jobcenter hat und hat auch in der Zukunft nicht vor Leistungen zu beziehen.
Wenn man unter 25 Jahre alt ist kann man nur ausziehen, wenn man wichtige gründe hat, wie sozialer streit, oder kann den Lebensunterhalt selbst verdienen. Aber hier ist der Grund, kehre nie wieder zurück!
Der Vater kriegt ja auf seinem Konto, vom Kind die Leistungen (aktuell sehr wenig wegen den Sanktionen) + seine + Kindergeld.
Er bekam dies am 31.03.2017 für den 2017 April Monat.
Sagen wir mal heute ist das Kind ausgezogen 07.04.2017. Es hat sich bei der Einwohnermeldeamt abgemeldet und hat jetzt ohne festen Wohnsitz. Der Vater weiß es, weil SMS die Nachricht erhielt.
Muss er seine Leistungen und Kindergeld zurückzahlen? Wenn ja, würde das Kind lieber an einem anderen Tag machen.
Welcher wäre das, dass er für den Monat April nix zurückzahlen muss? Der 21.04, 25.04?
Hinweis: Wenn jemand auszieht aus der Bedarfsgemeinschaft muss man gar nix zurückzahlen und der die Bedarfsgemeinschaft gehört bekäme für die nächsten 6 Monate die volle Kosten der Unterkunft bezahlt. Dann wird man aufgefordert neue Wohnung zu suchen und die Kosten innerhalb der 6 Monate zu senken, wenn man innerhalb der 6 Monate nicht beweisen konnte wegen den Bemühungen. Muss man selber wissen, wie man die Kosten der Unterkunft hinkriegt.
Aber hier ist, was anderes, hier wurden schon die Kosten der Unterkunft angepasst: Siehe die Vorgeschichte ganz oben nochmal an. Also gilt das hier nicht, richtig?
Danke für die Hilfe.