@2fachmami119,
Meine Frage war nur ob es möglich ist, ein Darlehen nach dem nächsten abzubezahlen.
Das kann bei der insgesamt genannten Summe i. H. v. EUR 150,00 nicht beantwortet werden.
Nicht umsonst habe ich bereits darauf hingewiesen, dass erst einmal klar gestellt werden muss, wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammen setzt.
Maßgeblich ist, wer
Darlehensnehmer für die einzelnen Darlehen ist (gesamte BG oder nur ein BG-Mitglied), daraus ergibt sich dann die Rückzahlungsverpflichtung und die zulässige monatliche Aufrechnung.
§ 42a SGB II Darlehen - Auszug
(1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a und 4 noch auf andere Weise gedeckt werden kann.
Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Die Rückzahlungsverpflichtung trifft die Darlehensnehmer.Abgesehen davon werden Tilgungszahlungen für Darlehen zunächst auf das zuerst erbrachte Darlehen angerechnet, gem. § 42a Abs. 6 SGB II.
(Die komplette Rechtsgrundlage habe ich bereits verlinkt.)
Es kann somit mit bloßer Nennung der Gesamtsumme i. H. v. EUR 150,00 nicht eingeschätzt werden, ob damit die komplette BG in die Rückzahlungsverpflichtung genommen wird (zunächst für das erste Darlehen), oder es sich dabei um eine unzulässige gleichzeitige Aufrechnung für alle drei Darlehen handelt (bei einem BG-Mitglied als Darlehensnehmer).
Aufschlüsse darüber ergeben sich aus den jeweiligen Darlehens-Bewilligungen, deren Aufrechnungen per Verwaltungsakt zu erklären sind.