Wenn du die Möglichkeit hast, zu den Öffnungszeiten persönlich vorstellig zu werden, kannst du versuchen, die Abrechnung sofort vornehmen zu lassen, ggfls. mit aktuellem Kontoauszug Mittellosigkeit anzeigen und auf sofortige Auszahlung in bar bestehen.
Den Unterhaltsvorschuss würde ich schnellstmöglich beantragen, es werden ja sicher sehr viele Anträge gestellt werden. Hier noch Info dazu:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses-/113572Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
"Durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sollen Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützt werden. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen. Inkrafttreten wird die Reform zum 1. Juli 2017.
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Um die staatliche Unterstützung von Kindern von Alleinerziehenden zielgenau und entlang der Lebenswirklichkeiten zu verbessern, wird die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) heraufgesetzt.
Für alle Kinder bis 12 Jahre wird die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. ... Das gilt auch für alle Kinder, die zukünftig Unterhaltsvorschuss erhalten werden.
Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
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Die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Kinder von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll 268 Euro monatlich betragen (0 bis 5 Jahre: 150 Euro; 6 bis 11 Jahre: 201 Euro).
Die Reform tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft."