Hallo und Grüß Gott in diesem Forum
ich schreibe das hier für meinen von mir betreuten traumatiersierter Flüchtlingsfamile aus Syrien
wir hatten für diesen Noch 2 Personenhaushalt (die Ehefrau ist schwanger) einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Dieser wurde nach fast 2 Monaten positiv beschieden , allerdings mit einer Einschränkung: Es gab nur 450,--€ Zuschuss für Beide.
Im Bescheid wir auch darauf hingewiesen (angbl. lt. Rückfrage beim Hausmeister) das die Familie Bett mit Decken usw. und Geschirr aus der Asylunterkunft hätten mitnehmen können, dies wurde aber dem Paar nicht mitgeteilt. Da das Paar aber schon eingezogen(Die Miete wird voll übernommen) ist hatte Sie alle Grundausstattungen bereits gebraucht auf Pump gekauft (ca 1500,--€)und wurde vom Vormieter übernommen
Der Antrag wurden von Beiden Gestellt! im Briefkopf des Bescheides steht nur der Name der Frau
es ist eine 2 Zimmer KucheBadFlurWindfang(58qm) somit 6 Räume es wurden nur 3 Lampen a. 9€ genehmigt?
Teppich, Badezimmerspiegel, Bügelbrett, Bügeleisen Wickelkommode für Kind (Geburtstermin im Mai), Staubsauger, Wischer und anderes wurden nicht genehmigt.
Die Vorhänge auch nicht, laut einer Liste die der Familie erst nachträglich ausgehändigt wurde, gäbes es nur im Erdgeschoß (bei diesem Haus kann man aber aus einiger Entfernung von einem angrenzenden Berg in die Räume sehen)
wie verhält es sich mit Transportkosten und Installateur/Elektrikerkosten für Herdanschluss, Spülenmontage und Lampenmontage? wurden aber nicht beantragt da die Ausstattung schon in der Wohnung vorhanden war.
im Internet habe ich häufig eine Gesamterstattung von ca. 800,-- bis 1200,-- € gefunden
bitte um Info was andere Betroffene so erhalten haben ggf mit unkenntlichen gemachten persönlichen Daten auch des Sachbearbeiters
lg Mike