Ein Arzt darf nach Untersuchung oder Aktenlage (Berichte der FÄ) keine Einschätzung des gesundheitl. Zustands abgeben?
Darf er, aber nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten.
Der Sachverhalt liegt hier aber anders: das JC hätte ohne schr. Zustimmung von coolio gar nichts an den Arzt richten dürfen, auch nicht indirekt über coolio.
Eine Zustimmung von coolio gegenüber dem JC zur Datenerhebung beim Arzt erfordert lt. Gesetz die Schriftform, diese kann das JC nicht dadurch umgehen, indem es konkludent unterstellt, die Zustimmung würde vorliegen, wenn coolio das Anschreiben an seinen Arzt weitergibt.
In dieser unzulässigen Vorgehensweise liegt hier die Rechtswidrigkeit.
Wenn das JC den Bogen v. HA dazu benutzen wollte, coolio als EU zu deklarieren wird das eh nicht klappen!!
Genau das ist aber der Sinn und Zweck dieses Fragebogens, steht schwarz auf weiß auf dem Anschreiben!
Das JC sich einen Scheiß um Vorschriften kümmern, die ihnen nicht passen, und stattdessen tun was sie wollen, ist ja nun hinlänglich bekannt.
Es ist also keineswegs aus der Luft gegriffen, anzunehmen, dass das JC kurzerhand die Leistung einstellt und coolio an das Sozialamt verweist, wenn der Arzt im Fragebogen angibt, dass coolio nicht erwerbsfähig ist.
Und das Sozialamt wird einen Antrag von coolio ablehnen, weil diese Feststellung weder vom äD noch der RV kommt.
Aus dem selben Grund wird das Sozialamt keinen Widerspruch nach § 44a Abs. 1 SGB II erheben, eben weil diese Feststellung nicht von der AfA kommt.
Im Ergebnis läuft coolio Gefahr, ohne Geld dazustehen und in einem Zuständigkeitsgerangel zwischen JC und Sozialamt zerrieben zu werden.
Da ist es ja wohl durchaus angebracht, darauf zu bestehen, das das JC sich hier an die gesetzlichen Grundlagen hält.