Ich will mich nicht vom Staat alimentieren lassen 
Aber vor Ablauf der Kündigungszeit kommt man nicht an die Genossenschaftsanteile , auch nicht mit "Strafzahlungen"
Sorry, war nicht persönlich gemeint ...

In der Regel ist eine Kündigung und damit eine Auszahlung der Anteile nur zum Ablauf des Geschäftsjahres möglich. Bis der Inhaber über diese verfügen kann, ist eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 5 SGB II zu prüfen.
Ja, eine darlehensweise Gewährung kommtnatürlich auch in Betracht.
Aber bedenke folgendes, zumindest theoretisches, Risiko (Zahlen beispielhaft):
Du hast 20.000 € Genossenschaftsanteile, an die Du erst in 8 Monaten herankommst. Du erhälst ALG2 inkl. KdU von 750 € darlehensweise. Das bedeutet, Du musst bei Fälligkeit, 6.000 € zurückzahlen.
Jetzt beträgt aber Dein Schonvermögen 18.000 €. Dann hast Du 4.000 € 'Verlust' gemacht. Hättest Du das Geld sofort (monatlich, Tagesgeld etc.) verfügbar, müsstest Du nur 1 max. 2 Monate vom Schonvermögen leben, ehe Du unter die Grenze kommst und 'normal' (nicht darlehensweise) Leistungen erhälst.
Ich hoffe, ich habe das nicht zu umständlich und halbwegs verständlich ausgedrückt.
Oder hab ich hier einen Denkfehler? Wird eine Art Schattenkonto beim JC geführt, in dem das Vermögen mit den darlehensweise gewährten Leistungen fiktiv gegengerechnet wird?