Hallo, zusammen ich bin neu hier.
Ich bin männl. um die 30J und seit 2010 leider arbeitssuchend und beziehe ALG II.
Zur meiner kurzen Story. In meinen dritten Lebensjahr habe ich einen schrecklichen Unfall erlebt, wobei ich bis heute noch darunter zu leiden habe, die körperliche Bewegung ist leicht ausfallend und ich habe dadurch einen sehr seltenen Sprachfehler. Ich wirke somit auf andere Menschen skurril. Zwar habe ich den Hauptschulabschluss und die mittlere Reife so gerade noch geschafft, aber keine Ausbildung gefunden eine Absage nach der Anderen.

Habe unzählige Maßnahmen sowie Praktikas durchgemacht alles ohne Erfolg. Ich wurde dadurch vor sieben Jahren auch psychologisch untersucht von vom Jobcenter aus. Laut Gutachten solle ich in Helferbereichen eingesetzt werden. Gut damit bin ich auch zufrieden. Vor ein paar Jahren habe ich als Produktionshelfer für sechs Wochen gearbeitet, dort wurde ich wegen meine Behinderung so was von dermaßen gemobbt und bedroht wurden, so dass ich lange krank war und ich gekündigt wurde.
Bin dann wieder zum Amt gelandet. Vor kurzem habe ich einen neuen Sachbearbeiter bekommen und er meinte zu mir ich beziehe schon so lange ALG II, so kann es nicht weiter gehen ich muss egal wie, vom ALGII weg!! Es ist ja natürlich auch mein Ziel eine neue Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden und vom ALGII Bezug wegzukommen! Leider werde ich wegen meinen Sprachfehler bei den Vorstellungsgesprächen ausgemustert. Habe etliche logopädische Therapien hinter mir, es hat nix gebracht.
War gestern beim Termin von meinen SB, wir haben uns so geeinigt dass ich nächste Woche eine ABM Maßnahme beginne um dort zu schauen welche Arbeitsbereiche für mich in Frage kommen und ob ich die körperlich sowie geistig schaffe. Sollte diese Maßnahme weiterhin keinen Erfolg haben, werde er den ärztlichen / psychologischen Dienst einschalten müssen!
Diese Antwort der Frage habe ich selbst im Netz nicht gefunden.
Wenn der Gutachter der RV oder Jobcenter zum Ergebnis kommt, dass ich in die WFBM gehöre, kann das JC mir die Pistole auf der Brust setzten und mich gegen meinen Willen in eine WFBM reinstecken ansonsten werde ich sanktioniert?
Oder bedeutet WFBM (Werkstatt für behinderte Menschen) automatisch die Aussteuerung aus dem ALG II Bezug ins SGBXii wenn kein Rentenanspruch vorliegt (weil ich noch nie richtig gearbeitet habe). Oder ist die WFBM freiwillig, so dass man das Recht hat diese abzulehnen ohne welche rechtl. Konsequenzen?
LG
zugspitze