Hallo!
Ich hatte diesen Text schon im Telefonkosten-Thread gepostet, aber es ist schon ein anderes Thema und schein dort unter zu gehen:
Eine Einladung zu einem "Beratungsgespräch" für Selbständige
Mitzubringende Unterlagen:
Lebenslauf
Ausweis
Kopie meines geringfügigen Arbeitsvertrages
Kopie meiner Gewerbeanmeldung/Steuernummer des Finanzamtes
Geschäftszahlen ab 2016 - Erlöse aus dem Verkauf von Bildern - hier: Gewinn-/ Verlustrechnung alternativ: Kassenbuch/Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Meine Frage:
Ist das rechtens, dass die zusätzlich zur EKS auch noch meine EÜR verlangen? Natürlich habe ich die, aber es ist doch ein ganz anderer Abrechnungszeitraum?
Was die anderen Unterlagen betrifft, ich bin Freiberufler, also kein Gewerbe. Steuernummer e.t.c. habe ich sofort mit der Veränderungsmeldung abgegeben. Lebenslauf und Ausweis habe ich vor ca. 14 Tagen dem SB vorgelegt, der für die Arbeitsvermittlung zuständig ist. Dasselbe Amt, dasselbe Gebäude..haben die keinen PC??
Und noch was: es gibt keinen Arbeitsvertrag meines aktuellen Arbeitgebers. Die haben mich formlos vom Vorgänger übernommen. Abrechnungen habe ich natürlich. Müsste ich die mitnehmen? Dürfen die das überhaupt verlangen?
Ich habe keine Ahnung, was die jetzt von mir wollen - und auch keine Ahnung, was sie rechtlich gesehen einsehen dürfen.
Kann mir jemand das sagen? Hab zwar nichts zu verbergen, alles hochoffiziell, aber ich trau dem Braten einfach nicht..