ANMERKUNG: Es sollte mal etwas weiter darüber nachgedacht werden, welche Folgen der Beschluss 142 hat.
Die Folge ist, dass weniger sinnlose Klagen beim Sozialgericht eingehen. Wenn es ans Geld geht überlegt sich der Eine oder Andere diesen Schritt vielleicht noch mal.
Ich vertrete die Meinung, dass der Beschluss 142 gegen das Grundrecht auf freien Zugang zur Gerichtsbarkeit verstößt und somit bewusst Menschen ohne ausreichende Geldmittel ausgrenzt.
Dir steht frei Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen und damit den Weg vor das Verfassungsgericht zu ebnen. Nur kann dich dann dieser Schritt bis zu 2600,- an Gebühr kosten. Übrigens auch für das Verfassungsgericht gibt es nicht die Möglichkeit die Unterlagen im Verfahren über ein anderes Gericht einzureichen. Vielleicht gibt dir das ja letztendlich zu denken.
FRAGE: Was sollen Menschen machen, die kein Fax und kein Internet und auch kein Geld für Porto oder Briefumschläge haben?
Die Antwort darauf heißt Prozesskostenhilfe und Anwalt.
Dir steht aber immer noch frei die 60km (und keine 100) mit dem Fahrrad zum Sozialgericht zu fahren.