wo ich grade stutze, gilt denn bei dir in der Kommune die Angemessenheit nach Bruttokaltmiete, also Kaltmiete und kalte NK (die in deinem Beitrag #2 unter Punkt 4 gelisteten Betriebskosten: Wasser Entwässerung Niederschlagswasser Gebäudeversicherung Haftpflichtvers. Kosten f.Pflege der Anlagen Straßenreinigung Hausmüll Gebäudereinigung Grauflächenreinigung Schnee- und Glatteisbeseitigung Hauswart Fremdleistung Grundsteuer) oder nur nach Kaltmiete?
Im letzteren Fall darf das JC Bauchweh bei einer Vorauszahlungserhöhung kriegen, so viel es will, wenn die Richtlinien nur eine Kaltmiete als Kriterium vorsehen, dann müssen die NK+BK auch getragen werden, sofern sie halt in einem realistischen Rahmen liegen.
Die kalten NK zu senken ist dem Mieter in der Regel nur sehr begrenzt möglich, da die hauptsächlich aus Umlagen bestehen, die vom Einzelnen nicht zu beeinflussen sind.
Dazu und überhaupt zum Thema mal der
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der UnterkunftBei den Heizkosten gilt im Zweifelsfall der Heizspiegel als Obergrenze, bei der mglw. gedeckelt werden darf, ansonsten sind die immer in der Höhe zu übernehmen, wie sie entstehen. Ausnahme: Es kann unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden. Da du aber die EG-Eckwohnung hast und neben dir leer steht, hast du als "Wärmepuffer" nur die Wohnung über dir, damit ergeben sich für dich schon ganz automatisch etwas höhere Heizkosten, als wenn du im Sandwich wohnen würdest und von allen Seiten geheizt würde. Das muss beim Prüfen,
falls der Wert jenseits des ohnehin anzuerkennenden liegt, auch einbezogen werden.
Nach meiner Erfahrung kommt jedenfalls eine Nachzahlung um so eher zustande, je später im Jahr man eingezogen ist. Die Abschläge sind halt dafür da, eine Jahressumme in gleichen Tranchen abzudecken, die einzeln vA bei Wärme sehr unterschiedlich und zum Jahresende eher wesentlich höher ausfallen würden. Einmal bin ich Oktober ein- und Mai ausgezogen, da waren beide Male noch größere Happen nachzuzahlen. Insofern kommt mir das bei dir jetzt alles in allem nicht zu spanisch vor, und eben auch, dass keine Anpassung der Vorauszahlung erfolgt, weil die eben gut ausreichen, wenn sie das ganze Jahr gezahlt werden.
i.Ü. kenn ich zB eine Wohnung in einem ganz normalen städtischen MFH, da betragen die NK+HK über ein Drittel der Gesamtkosten, je nach örtlichen Gebühren (zB für Kanal und Müll) kommt da einfach ganz schnell ein Haufen zusammen.
Der Aspekt trifft jetzt auf die Abrechnung bei dir wohl eher nicht zu, denn die fixen kosten sollten ja verlässlich in die Vorauszahlung eingerechnet sein.
Was aber möglich wäre:
Z.B. eine Heizungswartung, die nicht jedes Jahr anfällt, kann in einzelnen Jahren die Abrechnung erhöhen, mglw ist das für '16 auch der Fall, die Summen der einzelnen Punkte kenn ich ja anhand der Angaben nicht. Ist zwar bei dir Fernwärme, aber auch da sind Anlagen im Haus, die immer mal angeschaut werden müssen (Hauptventile, Hauptzähler usw).
Auch bei den kalten NK sind Posten denkbar, die nicht regelmäßig, sondern zB nur im Frühjahr anfallen (Baumschnitt?), bei Zahlung der NK-Abschläge über 12 Monate dann auch von der Vorauszahlung erfasst sind, aber in deinem Fall eben nicht, weil du nur 6 Monate vorausgezahlt hast.