Und der Unterschied ist genau was?
Der Unterschied liegt auf der Hand.
Ich versteh ihn aber nicht, also sei so freundlich für Dumme!
Was ist der Unterscheid zwischen zurückfordern in Form eines Überprüfungsantrages und die rückwirkende Bewilligung und damit eine Nachzahlung begehren?
Auch hier erhöht die Fettschrift nicht Bedeutung deiner Aussage.
Und deine Einlassung keine Begründung.
1. Steht die Frage im Raum, ob überhaupt eine Kostensenkungsaufforderung erfolgte.
2. Da die KdU definitiv gekürzt wurde ist dies auch ein VA, der angegriffen weden kann.
Es hat auch niemand das Gegenteil behauptet!
Naja du hast behauptet es läge kein VA vor und sinngemäß, dass darum kein ÜAntrag erfolgen kann.
Du bist halt mal wieder von einem falschen SV ausgegangen. Das ist das Problem ;)
Ändert aber dennoch nichts an der Tatsache, dass zu keinem Zeitpunkt eine Fristverlängerung beantragt werden kann.
Da wiederum habe ich nicht behauptet, sondern explizit in Frage gestellt, bzw.
sogar betont, dass ich das nicht weiß!Wie eine solche Begründung en Detail zu begründen wäre und ob eine Ausnahme/Härtefallregelung des § 22 Abs. 1 überhaupt möglich ist, weiß ich nicht.
Merkst du jetzt dass es langsam offensichtlich wird, dass deine Einlassungen gegenüber mir reine Provokation sind.
Daher werde ich jetzt versuchen, deinen Mist zu ignorieren. Ich hoffe das gelingt mir.