Meine Bekannte hatte im Zeitraum 01.08.2017 bis Mitte März einen Mitbewohner.
Vermieter der Wohnung ist die Mutter, es wurde ein Einheitsmietvertrag geschlossen, wo alle Daten über das Mietobjekt angegeben wurden.
Warmmiete 520€, 60m² für 2 Personen.
Alle Daten zum Mietobjekt wurden angegeben.
Der Mitbewohner wurde nicht als HG gewertet, es wurde verlangt diesen mit in die BG aufzunehmen, und meine Bekannte als Antragsstellerin dazu verpflichtet, die Unterlagen lt Unterlagenforderung von ihm einzuholen. Der Mitbewohner hatte aber weder Lust dabei mitzuwirken, noch war er bedürftig, da er in einem Arbeitsverhältniss war.
Der eingereichte Mietvertrag wurde von Pro Arbeit für ungültig erklärt und nicht anerkannt, die Ablehnung erfolgte dann weil nicht alle geforderten Unterlagen eingereicht wurden.
Und eine Sanktionsanhörung ist in der Tat erfolgt, allerdings wurde daraufhin lediglich telfonisch Rücksprache gehalten und mitgeteilt, das ein Versagen der Leistungen als wichtiger Grund für das Fernbleiben aus der Maßnahme vorliegt.
Zumal kam die Sanktionsanhörung und Sanktioierung wie schon angegeben in einem eitraum, als die Leistungen schon versagt wurden.