Erfolgte denn zum Termin eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung? Welcher Grund wurde für die Einladung genannt? Mit Fahrtkostenübernahme?
- Nein, ich habe am Schalter vorgesprochen, mein Anliegen erklärt, den Bogen zum Neuantrag bekommen und es wurde der Termin gemacht, mehr nicht.
Da die Situation etwas verzwickt ist sagte der SB gleich dass ich zufällig auch direkt bei den zwei Rechtsexperten der Leistungsgewährung lande.
Fragen die du bereits im Antrag beantwortet hast, musst du nicht erneut beantworten.
- Heißt das ich könnte den Neuantrag bis auf Anschrift, Datum und Unterschrift leer lassen, da sich ja nichts geändert hat seit meinem letzten Erstantrag?
Oder meinst du Fragen die Gestellt werden, aber in dem Neuantrag schon schriftlich beantwortet wurden?
Bezüglich des Darlehens. Es geht nicht darum, dass du nicht angibst wie du dich über Wasser halten konntest. Sondern wie man diese Antwort am Besten und unmissverständlich formuliert. Bevor man dir irgendwas in den Mund legt.
- Also dass ich mir Geld geliehen habe sollte ich auch so angeben? Mein Vater hatte mal eine Situation wo dann gesagt wurde, er hätte es ja geschafft den Zeitraum zu überleben und da
er jetzt wieder Geld verdient, kann er die Schulden abzahlen, damit haben die nichts mehr zu tun.
Gibt es denn bereits geforderte Unterlagen die du zum Termin mitbringen sollst?
- Auf dem Zettel zum Termin stehen folgende Sachen: Hauptantrag, KdU, EK, VM, Perso, Steuer-ID, Meldebescheinigung, Krankenvers Nachweis, Im/Exmatrikulation, Mietvertrag,
Verbrauchsabrechnung der Betriebskosten, Nachweise über BaföG, Beiblatt Antragsbegründung, und Kontoauszüge.
Ich bezweifle dass ich alle Unterlagen zusammen bekomme und rege mich grad schon wieder auf so einen Aufriss machen zu müssen für einen nicht nötigen Neuantrag.
Aber es reicht ja den NA erstmal mit dem Grundlegendstem Kram abzugeben mit der Bitte alle anderen Unterlagen noch einmal schriftlich anzufordern mit Begründung der
Notwendigkeit. Würde dann wie du schon sagtest erwähnen dass ich die nächsten 3 Wochen in der Examenphase bin und mich mit dem Kram zur Zeit nicht beschäftigen kann,
da mein Abschluss davon abhängt. Ich will ja nach meinem Abschluss nicht wieder zum JC kommen

Ich versuche jemanden mitzunehmen, mache mir aber auf jeden Fall Notizen.
Falls es dann zu dem Gespräch kommt bzgl. meines verpassten WBA, wie sollte ich mich da verhalten?
Ich habe am 1.6.17 (Vier Wochen vor Ablauf meines BWZ) keine Unterlagen bekommen, auch wenn sie im System als versendet gelten, genau wie der darauf folgende Bescheid nicht angekommen ist, der letztendlich zum Rechtsstreit geführt hat.
Dann wird definitiv gesagt: "Dann hätten Sie den WBA gleich nach dem Bescheid zur Versagung der Beihilfe einreichen müssen".
Mehr als eine Antwort auf eine Ankündigung zur Beendigung der Beihilfe habe ich nicht geschrieben (Widerspruch ging hier angeblich nicht weil es kein Bescheid war).
In der erwähnte ich dass ich bis Juli 2018 auf die Beihilfe angewiesen bin.
Ich wusste nichts von einem WBA und sowas wurde mir auch nicht zugeschickt, bzw. ist nicht angekommen.
Daraufhin folgte dann der rechtskräftige Bescheid, dass alles zurück gezahlt werden muss, der auch nie bei mir angekommen ist und worauf mein Anwalt dann Antrag auf Überprüfung stellte, nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen war.
Sorry ich möchte euch echt so wenig Arbeit wie möglich machen, aber kürzer krig ich die Geschichte nicht auf Papier...