"Als monatliches Durchschnittseinkommen ist für jeden Kalendermonat im Bewilligungszeitraum der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt --> § 41a Abs. 4 Satz 2 SGB II"
So war es quasi letztes Jahr der Fall. Davon war ich nun auch wieder ausgegangen. Wie gesagt, hat meine "Jobvermittlerin" mir Hoffnung gemacht, dass ich anders als in dieser Konstruktion, schlichtweg im betreffenden Monat Juli aus dem SGBII-Bezug, aus der Bedürftigkeit heraus genommen werden kann. Danach ginge es dann wie gehabt weiter.
Mir kommt das auch zu einfach vor. Mal schauen, was die Leistungsabteilung am Montag dazu sagt.
"Entweder du bist selbständig Erwerbstätig, dann bist du das auch in Zeiten ohne Aufträge, oder du bist es nicht.
Du kannst nicht immer nur dann temporär für einen oder mehrere Monate selbständig sein, wann du willst. Das machen weder Finanzamt, Gewerbeamt noch JC mit. So funktioniert in Deutschland selbständige Erwerbstätigkeit rechtlich nicht."
Was Finanzamt (&Gewerbeamt, mit dem ich aber nichts am Hut habe) angeht, ist das natürlich so. Beispielsweise muss ich denen natürlich auch immer eine Steuererklärung abgeben, selbst für ein Jahr, in dem ich ausschließlich vom Jobcenter gelebt habe. Daran sieht man schon, dass beide "Ämter" auch nicht miteinander kommunizieren (ist ja auch beruhigend).
Im Jobcenter werde ich allerdings nicht permanent in der Abteilung für Selbstständige/Aufstocker geführt. Hatte jetzt auch mehr als 6 Monate kein Einkommen. War quasi arbeitslos. Dann macht das ja auch keinen Sinn ständig 6 Monate im Voraus Nul Einnahmen zu prognostizieren & im Anschluss dies dann nochmal zu bestätigen & womöglich wird in der Zwischenzeit erstmal errechnet, wieviel mir gezahlt werden muss.
Ich muss vielleicht auch dazu sagen, dass ich nur daher (vor Jahren noch als Student) eine Steuernummer brauchte & somit eine "Selbstständigkeit" angemeldet habe, weil ich ein ähnliches Jobangebot hatte. Der (achtung, inkorrekt:) "Arbeitgeber" brauchte halt eine Rechnung mit Steuernummer von mir und war dann also eigentlich mein Kunde im Sinne eines Auftraggebers. Ich hätte sonst die Arbeit für das Geld nicht machen können. Dem Arbeitgeber ist auch kein Vorwurf zu machen. In meinem Arbeitsfeld, dem Kunst- und Kulturbereich ist das sehr oft so - Besonders bei Künstlern & anderen Akteueren, die ihre Ausgaben ja oft belegen müssen, v.a. wenn das Geld aus (öffentlichen) Förderungen stammt.
Ich wäre naiv, zu glauben, ich könnte davon leben - leider leider leider!!!