Ich stimme Orakel zu. Für die Kontaktaufnahme zum Auftraggeber gibt es keine Rechtsgrundlage. Aus meiner Sicht stünde durchaus der Tatbestand der Nötigung im Raum, wenn der SB das androht, um die Herausgabe zu erwirken.
Sozialdaten dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur bei Dir selbst erhoben werden. Wenn der SB bei der Schule anrufen will, soll er Dir mal erklären, inwieweit dieses Vorgehen mit
§ 67a Abs. 2 S. 1 Nr 2 SGB X konform geht und Dir die entsprechende Rechtsgrundlage nennen. Wenn Daten bei Personen/Institutionen, die keine Sozialleistungsträger sind, erhoben werden sollen, braucht es dafür nämlich eine Rechtsvorschrift. Auch die Auftraggeberin darf die Daten nicht herausgeben.
Verträge und Rechnungen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und damit dem Sozialdatengeheimnis nach
§ 35 Abs. 4 SGB I. Brauchst Du nicht einreichen.
Wird das trotzdem verlangt, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, ggf. sogar Straftat nach Bundesdatenschutzgesetz (§ 41-43 BDSG + Art. 83 DSGVO) . Das ist ein triftiger Grund, der eine Grenze der Mitwirkung nach
§ 65 Abs. 3 SGB I darstellt.
Ich hab denselben Tanz auch durch und dazu sehr lange mit den Bundesdatenschutzbeauftragten geredet.
Weder die Honorarverträge, noch die Abrechnungen sind leistungsrelevant. Da stehen überall die selben Daten drin, diese Mehrfachanforderung widerspricht der Datenminimierung nach
Art. 5 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c) DSGVO . Für das ALG2 ist auch der Zeitraum der Leistungserbringung unerheblich, da im SGB II das Zuflussprinzip gilt, sprich, wann Du über das Geld verfügen kannst.
Einnahmen und Ausgaben stehen in der EKS, die unterschreibst Du, dass sie richtig sind. Einzig die Kontoauszüge dürfen angefordert werden. Und auch dort kannst Du die Herkunft der Einnahmen schwärzen. Allerdings muss die Zuordnung zu den Angaben in der EKS noch gegeben sein. So zumindest die Auskunft des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Würde auch eine Anfrage direkt an den Bundesdatenschutzbeauftragten stellen, die Datenschutzbeauftragten vom JC sind manchmal etwas merkwürdig und decken das Verhalten der SB. Kopie, wie Orakel schon sagt, beifügen.