Hab leider noch zwei Fragen - habe mir diverse Richtlinien durchgelesen bezüglich der folgenden Erstausstattungen:
1. Schwangerschaftsbekleidung
2. Babyerstausstattung
3. Zusätzliche Bedarfe (Hochstuhl gebraucht, Kinderbett gebraucht mit neuer Matratze, Kinderwagen gebraucht mit neuer Matratze)
Beispiel Berlin:
1. 206 €
2. 320€
3. 220€
Zusammen: 746€
Und nun mein zuständiger Landkreis:
1. 160€
2. und 3. zusammengefasst 440€, wobei hier laut Auflistung beispielsweise kein Hochstuhl vorgesehen wäre und neu / gebraucht bei Matratzen wird nicht definiert.
Zusammen: 600€
Bin etwas ratlos - darf sich da jetzt jeder was eigenes ausdenken und durchsetzen oder gibt es da einheitliche Pauschalen die bindend für alles sind? Diese 146€ Differenz wären schon sehr hilfreich um alles zu beschaffen was notwendig ist.
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Nach Einschätzung der heutigen Lebensgewohnheit ist davon auszugehen, dass Frauen bis zur 14. Schwangerschaftswoche ihre normale Bekleidung tragen (Ausnahme bei Mehrlings-schwangerschaften). Im Regelfall ist ab der 15. Schwangerschaftswoche eine einmaliger Leistungen Erstausstattungspauschale für Bekleidung zu gewähren.
Toll wenn man hier nicht in die "heitige Lebensgewohnheit" reinpasst... oder anders ausgedrückt in der 8/9 Woche schon die Kleider des Partners trägt, da alternativ nur noch die Schlafsachen passen und das ist weder sonderlich erbauend dadrin auf die Straße zu gehen, noch warm genug bei der Kälte die momentan herrscht.
Irgendwelche Ideen? :/ Zumal die für Anträge ja ihre 6 Wochen Bearbeitungszeit haben -> Horror wenn sie die Zeit (wie beim WBA üblich) wirklich komplett ausnutzen
