Seit 2011 :)
Habe jetzt nochmal für meine Freundin und mich ein Schreiben aufgesetzt zwecks Nummern löschen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte um die unverzügliche Entfernung meiner Telefon und Mobil-Nummer aus dem System. Da dies freiwillige Angaben sind.
Senden Sie mir hierzu Bitte eine schriftliche Bestätigung zu vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kann man dies so abschicken? Mache dies dann per Fax :)
ODER
Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:
Telefon- und E-Mail Angaben sind nicht notwendig sondern freiwillig.
So fern ich diese Angaben damals freiwillig gemacht habe, habe ich meine
Meinung in dieser Angelegenheit geändert und wünsche demnach nur noch schriftlich kontaktiert zu werden.
Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden Nachweis.
Mit freundlichen Grüßen