Ich habe ein Update für Euch.
Nach nochmaliger Überprüfung der gesamten Unterlagen vom November letzten Jahres, habe ich mich entschlossen, dagegen nicht weiter vorzugehen, da es sich im Großen und Ganzen positiv für mich darstellt. Diesmal liegt der Fehler beim JC und die Bescheide sind abschließend.
Heute bekam ich Post vom JC.
Als erstes: mein jetziger Bewilligungszeitraum geht vom 01.12.2018 bis 31.05.2019 und war vorläufig.
Im Januar wurden vom JC Unterlagen gefordert, die ich fristgerecht eingereicht hatte.
In dem heute enthaltenen Brief waren folgende Schreiben:
Aufrechnung mit laufenden Leistungen ab 01.05.2019 : ist korrekt und war von mir so gefordert.
Ein abschließender Bescheid nach SGB II für die Monate 01.12.2018 bis einschließlich 28.02.2019. Inhalt ist erst einmal unwichtig. Berechnung ist zudem für Februar falsch.
Ein Erstattungsbescheid nach § 41a SGB II für den Zeitraum 01.12.2018 bis 28.02.2019, ich habe die Differenz zum Vorläufigen Bescheid zurück zu Zahlen.
Und zu guter Letzt: Anhörung zur Aufrechnung mit laufender Leistung aus den beiden Bescheiden.
Als ich den Widerspruch geschrieben habe, für die beiden Bescheide, fiehl mir auf, dass alles nur auf Grundlage des SGB II erfolgt.
Es ist kein Aufhebungsbescheid nach SGB X dabei und auch keine Anhörung zu einer Überzahlung.
Soweit ich mich kundig machen konnte, muss vor Festsetzung eines abschlißenden Bescheides, bei dem eine Rückforderung seitens des JC begehrt wird, einen Aufhebungsbescheid vorher ergehen und es muss auch die Möglichkeit zur Anhörung gegeben sein.
Bei fehlen der Voraussetzungen sind die Bescheide Rechtsfehlerhaft, und können nicht Bestandskraft bekommen. Wenn dem JC der eigene Fehler auffällt und nachholt, dann kann der Bescheid Bestandskraft erzielen.
Keiner der Bescheide,die oben angeführt sind, beinhaltet §§ aus dem SGB X. Die Rückforderung ist ausschließlich auf das SGB II beschränkt.
Ich werde auf jeden Fall den Widerspruch abschicken.
Bin ich eigentlich verpflichtet, das JC darauf hinzuweisen,dass sie die Form, wie eine Rückforderung zu gestallten ist, nicht eingehalten haben?
Ich finde es nach wie vor auch sehr befremdlich, dass die Damen, die den Bockmist bauen, auch die Widersprüche bearbeiten, obwohl ich sie ganz woanders hinschicke.
Falls ich mich falsch informiert habe, bitte ich Euch , mich zu korrigieren oder auch zu erklären.
LG Goldgans